Studienberechtigungsprüfung


Personen, die in Österreich die Reifeprüfung abgelegt haben, einen vergleichbaren ausländischen Bildungsnachweis vorweisen können oder ein mindestens dreijähriges Studium an einer anerkannten in- oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (z. B. Pädagogische Akademie, Fachhochschule etc.) abgeschlossen haben, sind zum Studium der Politikwissenschaft zugelassen.
Andere Personen müssen zuvor die Studienberechtigungsprüfung absolvieren. Siehe dazu die allgemeinen Informationen auf der Seite des Büros des Rektorats – Rechtsangelegenheiten.
Als Vorbedingung für ein Antreten zur Studienberechtigungsprüfung für Politikwissenschaft sind folgende Lehrveranstaltungen als außerordentliche(r) HörerIn erfolgreich zu absolvieren:

  • VU Einführung in die Politikwissenschaft und
  • VU Politik – wissenschaftlich betrachtet.

Information und Beratung
Dr. Franz Kok, Staff Scientist
Sprechstunde: Di, 10-12 Uhr
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