Anerkennung von Prüfungen


Allgemeine Regeln
Bei inhaltlicher Übereinstimmung können sich Studierende der Politikwissenschaft an der Universität Salzburg Lehrveranstaltungen, die sie

  • nach ausgelaufenen Curricula,
  • im Rahmen anderer Studienrichtungen,
  • an anderen österreichischen Universitäten (bzw. Fachhochschulen) oder
  • im Zuge von Auslandsstudien

absolviert haben, für ihr aktuelles Studium anerkennen lassen.

„Inhaltliche Übereinstimmung“ bedeutet, dass die anzuerkennende Lehrveranstaltung hinsichtlich ihres Themas, des LV-Typs (VO, PS, SE etc.) und des Workloads (gemessen in ECTS-Punkten) der Lehrveranstaltung im aktuellen Curriculum, für die eine Anerkennung begehrt wird, weitgehend entsprechen muss.

Eine Anerkennung ist nicht nötig, wenn Studierende, die nach einem früheren als dem aktuell gültigen Curriculum (Bachelor: Version 2026; Master: Version 2025) an der Universität Salzburg Politikwissenschaft zu studieren begonnen haben, in das aktuelle Curriculum übergetreten sind oder dorthin übergeführt wurden. In diesem Fall können Sie absolvierte Lehrveranstaltungen – sofern diese auch im neuen Curriculum vorgesehen sind – einfach „mitnehmen“.

Die Anerkennung von Prüfungen erfolgt intern – durch den/die Vorsitzende/n der Curricularkommission Politikwissenschaft bzw. den Staff Scientist der Abteilung Politikwissenschaft – oder extern – durch Anerkennungsbescheid der Rechtsabteilung der Universität Salzburg. In beiden Fällen ist ein formeller Antrag über PLUSonline zu stellen (Beschreibung siehe unten).

Antragstellung über PLUSonline
Alle Anerkennungen von Prüfungen werden über PLUSonline durchgeführt. Gehen Sie dabei nach folgenden Schritten vor:

  1. Lesen Sie sich zuerst die Richtlinien zu Anerkennungen durch, um zu ermitteln, welche Lehrveranstaltungen in welchem Verfahren angerechnet werden können.
  2. Kommen Sie zu einem Vorgespräch zu Staff Scientist Dr. Franz Kok, der an der Abteilung Politikwissenschaft für die Studienberatung zuständig ist: Sprechstunde: Di, 10-12 Uhr, Tel.: ++43(0)662/8044-6613, Email: . Alternativ können Sie sich auch an den Vorsitzenden der Curricularkommission Dr. Franz Fallend wenden: Sprechstunde: Di, 13-15 Uhr, Tel.: ++43(0)662/8044-6618, Email: . Falls Sie sich Prüfungen anerkennen lassen möchten, die Sie nicht an der Uni Salzburg absolviert wurden, schicken Sie bitte vorab per Email eine Prüfungsübersicht (Transcript of Records) Ihrer Heimatuniversität an Dr. Kok oder Dr. Fallend.
  3. Füllen Sie in PLUSonline das Antragsformular aus. Hier finden Sie die  Anleitung des Prüfungsreferats der GW-Fakultät dazu. Informieren Sie Dr. Kok oder Dr. Fallend per Email, nachdem Sie den Antrag ausgefüllt haben, da PLUSonline keine automatische Nachricht darüber versendet.
  4. Dr. Kok oder Dr. Fallend begutachten Ihren Antrag und übermitteln ihn samt einer Anerkennungsempfehlung an das Büro des Rektorats – Rechtsangelegenheiten, das den entsprechenden Anerkennungsbescheid ausstellt.
  5. Der Bescheid ist persönlich im Büro des Rektorats – Rechtsangelegenheiten abzuholen (durch eine andere Person nur mit schriftlicher Vollmacht). Falls Sie eine Handy-Nummer angegeben haben, werden Sie per SMS über die Fertigstellung des Bescheids informiert, ansonsten per Email.

Anerkennung von Methoden-Lehrveranstaltungen aus den Nachbardisziplinen für den BA Politikwissenschaft
Studierende, die ein Studium der Kommunikationswissenschaft oder der Soziologie absolviert haben oder ein entsprechendes Doppelstudium betreiben, können sich entsprechende Lehrveranstaltungen anerkennen lassen. Dabei gelten folgende Regeln:

Für die Methoden-Lehrveranstaltungen aus der Kommunikationwissenschaft:

  • Anerkannt werden: die VU Grundlagen und Methoden des Empirischen Forschens (4 ECTS) für die VO Forschungsdesign (3 ECTS) sowie die VU Statistik BA (4 ECTS) für die VO Quantitative Methoden (3 ECTS).
  • Nicht anerkannt werden hingegen: das PS Methoden 2: Qualitative Methoden (4 ECTS) für das PS Qualitative Methoden (6 ECTS) sowie das PS Quantitative Methoden (4 ECTS) für das PS Quantitative Methoden (6 ECTS).

Für die Methoden-Lehrveranstaltungen aus der Soziologie:

  • Anerkannt werden: die VO Sozialwissenschaftliche Methodologie (3 ECTS) für die VO Forschungsdesign (3 ECTS), allerdings nur im Fall eines Doppelstudiums, die VO Statistik II (3 ECTS) für die VO Quantitative Methoden (3 ECTS) sowie das PS Statistik II (6 ECTS) für das PS Quantitative Methoden (6 ECTS).
  • Nicht anerkannt werden hingegen: die VO Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden (3 ECTS) für die VO Forschungsdesign (3 ECTS), die VO Statistik I (3 ECTS) für die VO Quantitative Methoden (3 ECTS), das PS Qualitative Forschungsmethoden (6 ECTS) für das PS Qualitative Methoden (6 ECTS) sowie das PS Statistik I (6 ECTS) für das PS Quantitative Methoden (6 ECTS).

Anerkennung von Prüfungen nach dem BA-Curriculum 2016
Wenn Sie noch nach dem BA-Curriculum 2016 studieren, müssen Sie sich Prüfungen für Kurse, die Sie für die Grundlagen der Nachbardisziplinen oder die freien Wahlfächer verwenden möchten, anerkennen lassen, sofern diese in PLUSonline nicht entsprechend codiert sind, d. h. als anrechenbar für die Grundlagen der Nachbardisziplinen oder die freien Wahlfächer gekennzeichnet sind. Bei Kursen, die entsprechend codiert sind, können Sie diese Zuordnung bei der Kursanmeldung oder später im Curriculum Support selbst vornehmen. Bei allen nicht solcherart codierten Kursen ist es hingegen nötig, dass Sie einen Anerkennungsantrag stellen. Über die Anerkennung erfährt das Prüfungsreferat, das am Ende Ihres Studiums das Bachelorzeugnis ausstellt, welche der von Ihnen absolvierten Lehrveranstaltungen Sie für die Grundlagen der Nachbardisziplinen und welche Sie für die freien Wahlfächer verwenden möchten. Die Antragstellung erfolgt über PLUSonline. Hier finden Sie die Anleitung dafür.

Kurzer Hinweis: Seit Beginn des WS 2019/20 ist es nicht mehr nötig, dass Studierende in PLUSonline einen Anerkennungsantrag für das Praktikum stellen. Stattdessen wird die „Note“ für das Praktikum („Mit Erfolg teilgenommen“) nach Mitteilung durch dessen BetreuerIn an den/die Vorsitzende/n der Curricularkommission in PLUSonline in den Dummy-Kurs „Pflichtpraxis Politikwissenschaft“ eingetragen.

Anerkennung von Prüfungen nach dem MA-Curriculum 2011 (oder älter)
Aufgrund der Einführung zweier neuer Themenbereiche („Thematic Areas“) im neuen MA-Curriculum (zunächst 2015 auf Deutsch, dann 2016 auf Englisch) und der Umstellung aller Lehrveranstaltungen, insbesondere der Seminare mit bisher 8 ECTS-Punkten, auf einheitlich 6 ECTS-Punkte gelten für die Anerkennung von Prüfungen, die nach dem MA-Curriculum 2011 (oder älter) abgelegt wurden, besondere Regelungen:

  • Laut PLUSonline für die Schwerpunkte „Politische Theorie und Ideengeschichte“ oder „Vergleichende Politik“ (laut Curriculum 2011) angerechnete Lehrveranstaltungen sind für den neuen Themenbereich „Democracy and Legitimacy“ (laut Curriculum 2016) anrechenbar.
  • Laut PLUSonline für den Schwerpunkt „Vergleichende Politik“ (laut Curriculum 2011) angerechnete Lehrveranstaltungen sind für den neuen Themenbereich „Comparative Politics“ (laut Curriculum 2016) anrechenbar.
  • Laut PLUSonline für die Schwerpunkte „Österreichische Politik“ oder „Politik der Europäischen Union“ (laut Curriculum 2011) angerechnete Lehrveranstaltungen sind für den neuen Themenbereich „Multilevel Politics – Austria and Europe“ (laut Curriculum 2016) anrechenbar.
  • Laut PLUSonline für den Schwerpunkt „Internationale Politik“ (laut Curriculum 2011) angerechnete Lehrveranstaltungen sind für den neuen Themenbereich „International Relations“ (laut Curriculum 2016) anrechenbar.
  • „Überzählige“ ECTS-Punkte, die sich aufgrund der Herabstufung der Seminare von 8 auf 6 ECTS-Punkte ergeben können, verfallen nicht, sondern können für die freien Wahlfächer angerechnet werden.

Eine Übersicht über die Anrechnungsregelungen für das MA-Curriculum 2016 enthält folgende Anrechnungstabelle. Studierende, die nach dem (deutschsprachigen) Curriculum 2015 zu studieren begonnen haben (und 2017 in das neue Curriculum übergeführt wurden), brauchen keine Anerkennungsanträge stellen, da beide Curricula (mit Ausnahme der Unterrichtssprache) inhaltlich ident sind.

Links/Downloads
Curriculum BA Politikwissenschaft 2026
Curriculum BA Politikwissenschaft 2024
Curriculum BA Politikwissenschaft 2016
Curriculum BA Politikwissenschaft 2013
Curriculum MA Political Science 2025
Curriculum MA Political Science 2016
Curriculum MA Politikwissenschaft 2015
Curriculum MA Politikwissenschaft 2011
Anrechnungstabelle MA Political Science 2016