Häufig gestellte Fragen

1) Wie lange wird eine Kooperation zwischen PLUS-SoE und Schule vereinbart (Dauer der Kooperation)?

Eine Kooperation wird grundsätzlich auf die Dauer von drei Jahren vereinbart. Die aktuelle Kooperationsperiode hat am 12. Dezember 2017 begonnen und endet automatisch am 11. Dezember 2020.
Eine Aufnahme in das Schulnetzwerk ist auch während der Kooperationsperiode möglich. Abhängig vom Zeitpunkt der Erlangung des Prädikats kann sich die Dauer einer Kooperation demnach verkürzen.

2) Wie gestaltet sich das Bewerbungsverfahren als Kooperationsschule der PLUS-SoE?

Das Bewerbungsverfahren umfasst folgende fünf Schritte:

  • unverbindliche Kontaktaufnahme mit der PLUS-SoE
  • Übermittlung des Bewerbungsformulars „Aufnahme als Kooperationsschule der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS)“ an die PLUS-SoE
  • persönliches Gespräch zur Klärung und Vereinbarung möglicher Kooperationsinhalte
  • Klärung der Patenschaft seitens der PLUS-SoE für die Schule
  • Unterzeichnung einer dreijährigen schriftlichen Kooperationsvereinbarung

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3) Gibt es eine Bewerbungsfrist zur Erlangung des Prädikats „Kooperationsschule der PLUS-SoE“?

Nein, es gibt keine Bewerbungsfrist zu beachten.
Interessierte Schulen können sich jederzeit mit einer unverbindlichen Anfrage und dem Bewerbungsformular zur „Aufnahme als Kooperationsschule der Paris Lodron Universität Salzburg (PLUS)“ an die PLUS-SoE wenden. In weiterer Folge wird zeitnah ein gemeinsames Gespräch vereinbart.

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4) In welchen Bereichen ist generell eine Kooperation zwischen PLUS-SoE und Schulen möglich (Kooperationsinhalte)?

  • Schulforschung und -entwicklung
  • Transferinitiativen
  • Schulpraxis im Lehramtsstudium
  • Fort- und Weiterbildung

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5) Was ist ein/e PatIn für die Schule?

Der Schule wird ein/e PatIn seitens der PLUS-SoE zur Verfügung gestellt, die/der ausgewiesene/r fachdidaktische/r ExpertIn bzw. BildungswissenschafterIn an der PLUS-SoE ist und den kontinuierlichen persönlichen Kontakt mit der Schule hält. Sie/Er begleitet die Schule während der Kooperationslaufzeit, vermittelt Kontakte und leitet Anfragen weiter. Im Einzelfall ist sie/er auch die/der wissenschaftliche LeiterIn konkreter Projekte mit der Schule.

6) Welche Schulformen können Kooperationsschule werden (Zielgruppen)?

  • Neue Mittelschulen (NMS)
  • Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS)
  • Berufsbildende Mittlere/Höhere Schulen (BMHS)
  • Schulstandort: bevorzugt Bundesland Salzburg

7) Besteht die Möglichkeit zur Verlängerung des Prädikats „Kooperationsschule der PLUS-SoE“ nach Ablauf einer Kooperationsperiode?

Ja, es besteht die Möglichkeit, das Prädikat „Kooperationsschule der PLUS-SoE“ zu verlängern.
Vor Verlängerung der Vereinbarung sind jedenfalls die bis dahin erfolgten Kooperationsinhalte zu evaluieren und gegebenenfalls neu zu definieren. Eine Änderung von Kooperationsinhalten kann erfolgen, wenn beide Parteien dem zustimmen.
Die Kooperation wird seitens der PLUS-SoE mittels Einzelinterviews mit den DirektorInnen evaluiert. Eine anonymisierte Gesamtauswertung grundsätzlicher Trends und Entwicklungen wird den Kooperationsschulen zur Verfügung gestellt.

8) Welche Voraussetzungen sollen Kooperationsschulen mitbringen?

  • Bereitschaft zur/zu …

… kontinuierlichen wissenschaftsgestützten Qualitätsentwicklung des Unterrichts und zur Schulentwicklung.
… Zusammenarbeit in der schulpraktischen Ausbildung.
… Feedback und Impulsen für die LehrerInnenbildung der PLUS-SoE.

  • Offenheit für und Partizipation …

… in schulnahe(r) Forschung.
… am gegenseitigen Wissensaustausch zwischen Universität und Schule.

  • Schulstandort bevorzugt im Bundesland Salzburg.