Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Studierende,
die bekannten Umstände zwingen uns, die mündlichen Teildiplom- bzw Fachprüfungen aus Arbeits- und Sozialrecht bis auf Weiteres „online“ zu organisieren. Dafür bitten wir Sie – auch im Lichte der eben ergangenen „COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung“ (C-UHV, BGBl II 2020/171) – um Beachtung der folgenden Punkte:
1. Die nächsten Prüfungen (Jänner-Termine) finden online im Rahmen einer Videokonferenz („WebEx-Meeting“) statt. Dafür brauchen Sie lediglich einen persönlichen E-mail-Kontakt, einen Rechner mit (stabiler)  Internetverbindung sowie einer (intakten) Kamera- und Mikrofonfunktion.
2. Die Termine dafür sind bei
Prof. PFEIL:                        DI 19. 01. und MI 20. 01. 2021 (Achtung TERMINÄNDERUNG!!!)       
Prof. MOSLER:                   DI 19. 01. 2021
Dr.in SCHRATTBAUER:     DI 19. 01. 2021                                                                                              
Anmeldebeginn/Abmeldeschluss für JÄNNER-Termine:   MO,  11. 01. –  FR 15. 01. 2021, 12:00 Uhr
(die Termine für das SS 2021 finden Sie bereits unter der Rubrik „Prüfungsinformation“ bzw. der jeweiligen PrüferIn / dem jeweiligen Prüfer).
3. Sie melden sich per E-Mailan und bestätigen gleichzeitig, dass Sie mit der Durchführung als online-Prüfung einverstanden sind.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Prüfer/ Datum der Prüfung/ Matrikelnummer/ Vor- und Nachname/ Telefonnummer/ Studium (Diplom RW oder Bakk R&W)/ Name und E-Mail einer allfälligen Vertrauensperson (s unten 6.).
An-/Abmeldungen außerhalb der oben angeführten An-/Abmeldefrist sind ausnahmslos nicht möglich! Absagen sind nur aus wichtigen Gründen zulässig und müssen ebenfalls per E-Mail erfolgen.
4. Wenn Sie triftige Gründe haben, die gegen diesen Prüfungsmodus sprechen, geben Sie dies sofort bei der Anmeldung bekannt, damit wir nach anderen Lösungen suchen können. Bitte bedenken Sie aber, dass eine Prüfung im Präsenzmodus erst möglich sein wird, wenn die bestehenden Kontakt- und Betretungsbeschränkungen nicht mehr aufrecht sind.
5. Sie erhalten (spätestens nach Ablauf der Anmeldefrist) per E-Mail eine Anmeldebestätigung, die auch die Uhrzeit enthält, zu der Sie sich vor Ihrem Rechner (s oben 1.) bereit halten müssen.
6. Wenige Minuten vor diesem Termin erhalten Sie dann per E-Mail einen Link zugesendet, mit dem Sie  (Zuhörer/innen und eine allfällige Vertrauensperson, s auch 8.) in die Videokonferenz einsteigen können.
7. Vor Beginn der Prüfung müssen Sie sich ausweisen und werden noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Prüfung abgebrochen wird, wenn der Verdacht besteht, dass Sie unerlaubte Hilfsmittel verwenden.
8. Nachdem Sie den Raum, in dem Sie sitzen, mit der Kamera ausgeleuchtet haben und sichergestellt ist, dass eine allfällige Vertrauensperson (wenn eine solche nicht bereits elektronisch zugeschaltet ist, s oben 6.) hinter Ihnen und im Blickfeld der Kamera sitzt, kann die Prüfung beginnen.
9. Die Prüfungen dürfen auch wie sonst seitens der Studierenden ohne Zustimmung der PrüferInnen nicht aufgezeichnet und auch nicht verbreitet werden. Über Fragen und Ergebnisse wird von den PrüferInnen ein Protokoll geführt, in das der/die Kandidat/in auf Verlangen elektronische Einsicht nehmen kann.
10. Nach Beendigung der Prüfung wird der Link zur Konferenz für Kandidat/in, allfällige Zuhörer/innen und die allfällige Vertrauensperson gesperrt.
11. Wenn die Prüfung wegen technischer Probleme ohne Verschulden des/der Studierenden abgebrochen werden muss, werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen in die Beurteilung der Prüfung miteinbezogen, die Prüfung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt, längstens innerhalb einer Woche fortgesetzt bzw. wiederholt.
12. Maximal drei Personen dürfen via Webex bei der Prüfung zuhören. Diese müssen sich rechtzeitig im Sekretariat anmelden, damit sie via Webex eingeladen werden. Eine Person im selben Raum wie der/die Kandidat/in ist während der Prüfung erlaubt.  Die Weitergabe des Links an Dritte ist nicht gestattet.
Abhaltung von elektronischen Prüfungen
Danke für Ihr Verständnis und alles Gute für die Prüfung, aber vor allem: Passen Sie bitte weiter gut auf sich (und die anderen) auf!
Herzlichst, Ihr Walter J. Pfeil


SAVE THE DATE!

Die Planung für den nächsten SALZBURGER MOOT COURT ARBEITSRECHT
im Sommersemester 2021 läuft bereits auf Hochtouren!

Wir freuen uns, wenn Sie unserem Aufruf
                        JOIN THE COMPETITION!
folgen.
Weitere Details zur Lehrveranstaltung finden Sie demnächst auf BB bzw. PlusOnline.

MootCourt 2021