Prüfungsinformation

Sehr geehrte Studierende,

für das Sommersemester 2024 sind (aus derzeitiger Sicht) Präsenzprüfungen geplant. Sollte – wider Erwarten – eine Änderung auf „Online-Modus“ erforderlich werden, verlautbaren wir diese Information rechtzeitig auf unserer HP.

Die Anmeldemodalitäten bleiben aufrecht, dh die Anmeldung zu den künftigen mündlichen Teildiplom- bzw. Fachprüfungen aus Arbeitsrecht und Sozialrecht hat innerhalb der jeweils angegebenen Frist ausschließlich per e-mail an unser Sekretariat (inkl. Angabe von Prüfer*in, Martrikelnr, Telefonnr, Studium) zu erfolgen. Eine Anmeldebestätigung (per e-mail, inkl. genauer Prüfungsuhrzeit erhalten Sie (spät 1-2 Werktage) NACH Ablauf der Anmeldefrist!)

Die Prüfungen sind grds öffentlich – Zuhörer:innen sind willkommen (eine Anmeldung zum Zuhören ist NICHT notwendig).

Anmerkung: Bei einer hohen Anzahl von Anmeldungen werden weitere Prüfungstage in zeitlicher Nähe zum Haupttermin (+/- ein oder zwei Tage vor oder nach dem Haupttermin) angeboten.

Alles Gute für die Prüfung und bitte passen Sie weiterhin gut auf sich (und Ihr Umfeld!) auf!

Herzlichst, Ihr ASR-Team

Ausführliche Informationen zum Ablauf von evtl. „Online-Prüfungen“ (analog zum SS 2021) finden Sie hier.


 

Prüfer*innen

Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte dem entsprechenden link:


 

Prüfungsinhalt

Eine genaue Aufstellung der Prüfungsinhalte und der empfohlenen Literatur zur Vorbereitung finden Sie auf unserer

Zur Prüfung darf lediglich eine unkommentierte Gesetzesausgabe zu Hilfe genommen werden.
Nicht geprüft werden: ·
Regelungen zu verschiedenen besonderen AN-Gruppen (Bäcker, Schauspieler etc) -> geprüft wird aber Arbeiter/Angestellte, MSchG, BEinstG, AÜG
·         Detailregelungen zur Beschäftigung von Ausländern -> geprüft wird aber § 29 AuslBG bei Fehlen erforderlicher behördlicher Bewilligung
·         Detailregelungen zum technischen AN-Schutz (ASchG) -> diese Fragen werden nur in Grundzügen im Zusammenhang mit Fürsorgepflicht geprüft
·         Insolvenz des AG
·         Kautionsschutz
·         Pfändungsschutz
·         Detailregelungen zu Karenz/Elternteilzeit -> geprüft werden nur Grundzüge
·         Betriebspensionsrecht
·         Europäische Betriebsverfassung
·         Sondervertretungen (Jugendvertretung, Behindertenvertrauenspersonen)


 

Abmeldung

WICHTIG: Sollte es Ihnen nicht möglich sein, am vereinbarten Tag zur Prüfung zu erscheinen, nehmen Sie bitte umgehend mit dem Sekretariat Arbeitsrecht und Sozialrecht Kontakt auf (e-mail: , Telefon: DW 3200).
Gemäß § 15 Abs 6 und 7 der Satzung der Paris Lodron-Universität Salzburg ist eine Abmeldung von der Fachprüfung ASR ohne Angabe von Gründen nur bis eine Woche vor dem Prüfungszeitpunkt möglich. Erscheinen Studierende nicht zur Prüfung, ohne sich rechtzeitig abgemeldet zu haben oder durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen zu sein, ist die Ablegung der Prüfung frühestens nach 40 Kalendertagen möglich!