Platzvergabe bei Lehrveranstaltungen mit limitierter TeilnehmerInnenzahl

Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit limitierter TeilnehmerInnenzahl:
(1) Für die Vergabe von Plätzen bei Lehrveranstaltungen mit limitierter TeilnehmerInnenzahl gelten an der Universität Salzburg folgende Regelungen:
1. Die TeilnehmerInnenzahl ist im Masterstudium Molecular Biology für die einzelnen Lehrveranstaltungstypen folgendermaßen beschränkt:

TeilnehmerInnenbeschränkungen:
Vorlesung (VO) keine Beschränkung
VU, UE, SE, PS 20
UV, UE im Labor 15

2. Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl werden bei Überschreitung der HöchstteilnehmerInnenzahl durch die Anzahl der Anmeldungen jene Studierenden bevorzugt aufgenommen, für die diese Lehrveranstaltung Teil des Curriculums ist.
3. Studierende des Masterstudiums Molecular Biology werden in folgender Reihenfolge in Lehrveranstaltungen aufgenommen:
  • vermerkte Wartelistenplätze aus dem Vorjahr
  • Studienfortschritt (Summe der absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte im Studium)
  • die höhere Anzahl positiv absolvierter Prüfungen
  • die höhere Anzahl an absolvierten Semestern
  • der nach ECTS-Anrechnungspunkten gewichtete Notendurchschnitt
  • das Los.

Freie Plätze werden an Studierende anderer Studien nach denselben Reihungskriterien vergeben.
4. Für Studierende in internationalen Austauschprogrammen stehen zusätzlich zur vorgesehenen HöchstteilnehmerInnenzahl Plätze im Ausmaß von zumindest zehn Prozent der HöchstteilnehmerInnenzahl zur Verfügung. Diese Plätze werden nach dem Los vergeben. Von dieser Regelung ausgenommen sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen mit erhöhtem Sicherheitsbedarf, apparativen Aufwand oder laborintensivem Charakter.
(2) Die Teilungsziffern der einzelnen an der Johannes Kepler Universität Linz angebotenen Lehrveranstaltungen sowie das Verfahren zur Ermittlung der Reihenfolge der Zuteilung in Lehrveranstaltungen mit beschränkter Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind dem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz ( http://www.jku.at/studienhandbuch) zu entnehmen. siehe auch §11 des  Currciulums für das Joint Degree Masterstudium Molecular Biology