ANRECHNUNG & ZERTIFIKAT
So funktioniert die Anrechnung
Die Anrechnung der absolvierten Lehrveranstaltungen einer Studienergänzung kann – abhängig vom jeweiligen Curriculum – im Rahmen der freien Wahlfächer erfolgen. Da aber nicht in allen Studienrichtungen freie Wahlfächer vorgesehen sind bzw. in entsprechendem Ausmaß gegeben sind, kann es sein, dass für die Absolvierung einer Studienergänzung Zusatzleistungen außerhalb des Curriculums nötig sind, die nicht im vollen Umfang im Abschlusszeugnis abgebildet werden können.
Eine Ausweisung/ Eintragung von Wahlfachmodulen (12 ECTS), Studienergänzungen (24 ECTS) und -schwerpunkten (36 ECTS) im Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungszeugnis ist in den meisten Studienrichtungen möglich (Benennung der freien Wahlfächer bei innerem fachlichen Zusammenhang). Konkrete Bestimmungen dazu finden Sie im Curriculum Ihres Studiums unter dem Punkt „Freie Wahlfächer“ bzw. sollte im Vorfeld ggf. das Einvernehmen mit dem/der Curricularkommissionsvorsitzenden der eigenen Studienrichtung hergestellt werden. Das Career Center kann dazu keine Auskunft geben!
Der Weg zum Zertifikat
Da Studienergänzungen und Studienschwerpunkte auch außerhalb der freien Wahlfächer absolviert werden können, werden Abschlüsse mit einem Zertifikat der Universität Salzburg bestätigt. Diese Zertifikate können für Basismodule, Studienergänzungen und Studienschwerpunkte ausgestellt werden.
Senden Sie uns Ihre Prüfungszeugnisse der absolvierten Lehrveranstaltungen und den ausgefüllten Prüfungspass per Mail an . Nach der Überprüfung der korrekten Zuordnung übermitteln wir den Prüfungspass an die Abteilung „ZFL – Flexibles Lernen“, wo im Auftrag der Vizerektorin für Lehre und Studierende diese Zertifikate digital ausgestellt werden. Sie erhalten Ihr Zertifikat digital per Mail. Zertifkate sind VOR dem Studienabschluss zu beantragen. Eine nachträgliche Ausstellung des Zertifikats ist nicht möglich.
Übergangsbestimmung
Studierende, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung über die neue interdisziplinäre Studienergänzung Leistungen für die Studienergänzung „Initiative Karrieregestaltung“ gemäß der Verordnung des Vizerektors für Lehre über die Erweiterung der interdisziplinären Studienergänzung „Initiative Karrieregestaltung“ an der Universität Salzburg und dem Basismodul „PLUS.Startup School“, Mitteilungsblatt vom 8. August 2016, Nummer 235, erbracht haben, können sich bis 30.09.2027 Zertifikate anhand jener Verordnungausstellen lassen.
Die Verordnung des Vizerektors für Lehre über die Erweiterung der interdisziplinären Studienergänzung „Initiative Karrieregestaltung“ an der Universität Salzburg und dem Basismodul „PLUS.Startup School“, Mitteilungsblatt vom 8. August 2016, Nummer 235, tritt mit 01.10.2027 außer Kraft.