Teilnahmebedingungen

VORAUSSETZUNG für die Teilnahme
Sie befinden sich in einem aktiven Studium an der Universität Salzburg.
Bitte beachten Sie: Die Anzahl an Lehrveranstaltungsplätzen des Career Centers ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der Reihenfolge, in der Fixplätze vergeben werden können – siehe auch Anmeldung & Bezahlung


ANMELDUNG zu Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen des Career Centers:
Vom Anmeldebeginn (WiSe Mitte September/ SoSe Mitte Februar) bis zum Stichtag (WiSe 15.10./ SoSe 15.03.) ist die selbstständige Anmeldung über PLUSonline für Studierende der Universität Salzburg möglich. Diese LV-Nummern beginnen immer mit 999. Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über  PLUSOnline. Durch die Anmeldung wird Ihr Platz vorerst reserviert und ist noch kein Fixplatz.

Das Career Center behält sich vor, Lehrveranstaltungen abzusagen, wenn die MindestteilnehmerInnenanzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren natürlich zur Gänze refundiert.

Anrechenbare Lehrveranstaltungen aus den Curricula:
Die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen erfolgt über  PLUSOnline.
Sollte die selbstständige Anmeldung über PLUSOnline nicht möglich sein, dann bitten wir Sie mit der jeweiligen LV-Leitung in Kontakt zu treten. 


BEZAHLUNG

Lehrveranstaltungen des Career Centers:
Um einen Fixplatz zu erhalten, ist die Überweisung der Kursgebühr per Online-Überweisung notwendig. Erst wenn wir Ihren Zahlungseingang im SAP-Innenauftrag einsehen können, ist Ihr Platz fixiert.

Anrechenbare Lehrveranstaltungen aus den Curricula:
Da es sich um Lehrveranstaltungen aus den Curricula verschiedener Fachbereiche handelt, sind die Lehrveranstaltungen kostenlos.

 

ABMELDUNG von Lehrveranstaltungen
Lehrveranstaltungen des Career Centers:
Vom Anmeldebeginn (WiSe Mitte September/ SoSe Mitte Februar) bis zum 15. Oktober (WiSe) bzw. 15. März (SoSe) können Sie sich selbst über PLUSonline wieder abmelden und bekommen (sofern Sie die Kursgebühr bereits überwiesen haben) den vollen Betrag rückerstattet.
Für Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt (ab dem 15. Oktober bzw. 15. März) schreiben Sie dafür bitte eine E-Mail an . Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühren und Sie können sich die Gebühr nicht für einen anderen Kurs gutschreiben lassen.

Anrechenbare Lehrveranstaltungen aus den Curricula:
Bitte beachten Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltung die Details zur Abmeldung in PLUSOnline.

ANWESENHEITSPFLICHT
Lehrveranstaltungen des Career Centers:
Die Lehrveranstaltungen des Career Centers haben immanenten Prüfungscharakter. Gemäß §19(5) der Satzung der Universität Salzburg ist eine Anmeldung nach der zweiten Lehrveranstaltungswoche verbindlich. Es ist (ab dem Zeitpunkt der Anmeldung) eine Anwesenheit von 80% in der Lehrveranstaltung erforderlich, da die Beurteilung aufgrund regelmäßiger schriftlicher und mündlicher Beiträge erfolgt, nicht aufgrund einer einzelnen Prüfung am Ende.
Ab der dritten Lehrveranstaltungswoche/ bei Blocklehrveranstaltungen nach dem ersten Präsenztermin gilt das Fernbleiben ohne wichtigen Grund als Prüfungsabbruch, die Lehrveranstaltung wird daher negativ beurteilt. So ist es beispielsweise bei 2-tägigen Blockveranstaltungen nicht ausreichend, nur einen der beiden Tage anwesend zu sein.

Anrechenbare Lehrveranstaltungen aus den Curricula:
Bitte beachten Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltung die Details zur Anwesenheitspflicht in PLUSOnline.

ZEUGNISSE UND BESTÄTIGUNGEN
Lehrveranstaltungen des Career Centers:
Für Lehrveranstaltungen werden die Beurteilungen „Erfolgreich teilgenommen“ oder „Nicht erfolgreich teilgenommen“ vergeben.

Anrechenbare Lehrveranstaltungen aus den Curricula:
Bitte beachten Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltung die Details zur Beurteilung in PLUSOnline.

Das jeweilige Zeugnis wird über PLUSonline erstellt und kann über die eigene Visitenkarte ausgedruckt werden. Für Studierende der Universität Salzburg gilt die Satzung der Universität Salzburg mit den Regelungen für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (S. 6-10): http://www.uni-salzburg.at/fileadmin/multimedia/Senat/documents/Satzung.pdf


ANRECHENBARKEIT

Die Anrechnung der absolvierten Lehrveranstaltungen einer Studienergänzung kann – abhängig vom jeweiligen Curriculum – im Rahmen der freien Wahlfächer erfolgen. Da aber nicht in allen Studienrichtungen freie Wahlfächer vorgesehen sind bzw. in entsprechendem Ausmaß gegeben sind, kann es sein, dass für die Absolvierung einer Studienergänzung Zusatzleistungen außerhalb des Curriculums nötig sind, die nicht im vollen Umfang im Abschlusszeugnis abgebildet werden können (aber als Zertifikat schon).
Bitte beachten Sie, dass Lehrveranstaltungen, die im eigenen Curriculum als Pflicht- oder Wahlpflichtfach zu absolvieren sind, nicht als freies Wahlfach und somit auch nicht fürs Zertifkat geltend sind bzw. doppelt angerechnet werden können.

Eine Ausweisung/Eintragung von Wahlfachmodulen (12 ECTS), Studienergänzungen (24 ECTS) und -schwerpunkten (36 ECTS) im Bachelor-, Master- oder Diplomprüfungszeugnis ist in den meisten Studienrichtungen möglich (Benennung der freien Wahlfächer bei innerem fachlichen Zusammenhang). Konkrete Bestimmungen dazu finden Sie im Curriculum Ihres Studiums unter dem Punkt „Freie Wahlfächer“  bzw. sollte im Vorfeld ggf. das Einvernehmen mit dem/der Curricularkommissionsvorsitzenden der eigenen Studienrichtung hergestellt werden. Das Career Center kann dazu keine Auskunft geben!