Informationsfreiheitsgesetz
Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich zu erhöhen.
Nach mehrjährigen Verhandlungen und breiter Einbindung wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen werden.
Das betrifft auch die Universität Salzburg.
Folgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen bereitstellen.
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Alle Informationen auf einen Blick
Säule 1
Proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse
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Säule 2
Grundrecht auf Zugang zu Informationen – Informationen auf Antrag
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Häufig gestellte Fragen
zum Informationsfreiheitsgesetz
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Der Weg zum Informationsfreiheitsgesetz
11 Auskunftspflichtgesetze werden zu einem Informationsfreiheitsgesetz
1. Oktober 1925: B-VG-Novelle inklusive Amtsgeheimnis trat in Kraft
1987 bis 1990: Verankerung der Auskunftspflicht im B-VG und darauffolgend Erlassung der einzelnen Auskunftspflichtgesetze in Bund und Ländern
4. Juni 2020: erster Runder Tisch mit Stakeholdern zur geplanten Reform
21. Februar bis 19. April 2021: Begutachtung Ministerialentwurf
Anschließend bis Oktober 2023: über 80 Gespräche und Verhandlungen zum Entwurf, intensive Diskussionen (mit Gemeinden, Ländern, Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, …)
5. Oktober 2023: Präsentation und Ministerratsbeschluss der Regierungsvorlage
20. Dezember 2023: Einigung mit der SPÖ – Herstellung der Verfassungsmehrheit
15. Jänner 2024: Experten-Hearing im Verfassungsausschuss
22. Jänner 2024: Beschluss im Verfassungsausschuss des Nationalrates
31. Jänner 2024: Beschluss im Nationalratsplenum
15. Februar 2024: Beschluss im Bundesratsplenum
26. Februar 2024: Kundmachung im BGBl. I Nummer 5 / 2024
Legisvakanz:
Erstellung allgemeiner Anwendungshinweise und Leitlinien durch die Datenschutzbehörde
Schulung des Personals
Setzung technischer Umsetzungsmaßnahmen
1. September 2025: Das Informationsfreiheitsgesetz und die verfassungsrechtlichen Bestimmungen treten in Kraft
Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt -
Hinweis auf Nutzung der Quelle
Die Informationen wurden unter anderem der Homepage des Kanzleramts entnommen.
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