Informationsfreiheitsgesetz

Die Einführung der Informationsfreiheit bedeutet, ein neues Verständnis des modernen Staats zu schaffen und die Transparenz der Verwaltung wesentlich zu erhöhen.

Nach mehrjährigen Verhandlungen und breiter Einbindung wird die verfassungsgesetzliche Amtsverschwiegenheit am 1. September 2025 aufgehoben und eine allgemeine Informationsfreiheit eingeführt, indem eine proaktive Veröffentlichungspflicht und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen geschaffen werden.

Das betrifft auch die Universität Salzburg.

Folgend möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Informationen bereitstellen.

Fotos: © Canva grmac (1)  © barudak (2)

Alle Informationen auf einen Blick

Säule 1

Proaktive Veröffentlichungspflicht von Informationen von allgemeinem Interesse

Säule 1

Alle Informationen auf einen Blick

Säule 2

Grundrecht auf Zugang zu Informationen – Informationen auf Antrag

Säule 2

Alle Informationen auf einen Blick

Häufig gestellte Fragen

zum Informationsfreiheitsgesetz

Häufig gestellte Fragen
  • Der Weg zum Informationsfreiheitsgesetz

    11 Auskunftspflichtgesetze werden zu einem Informationsfreiheitsgesetz

    1. Oktober 1925: B-VG-Novelle inklusive Amtsgeheimnis trat in Kraft
    1987 bis 1990: Verankerung der Auskunftspflicht im B-VG und darauffolgend Erlassung der einzelnen Auskunftspflichtgesetze in Bund und Ländern
    4. Juni 2020: erster Runder Tisch mit Stakeholdern zur geplanten Reform
    21. Februar bis 19. April 2021: Begutachtung Ministerialentwurf

    Anschließend bis Oktober 2023: über 80 Gespräche und Verhandlungen zum Entwurf, intensive Diskussionen (mit Gemeinden, Ländern, Unternehmen, Wissenschaft, Zivilgesellschaft, …)

    5. Oktober 2023: Präsentation und Ministerratsbeschluss der Regierungsvorlage
    20. Dezember 2023: Einigung mit der SPÖ – Herstellung der Verfassungsmehrheit
    15. Jänner 2024: Experten-Hearing im Verfassungsausschuss
    22. Jänner 2024: Beschluss im Verfassungsausschuss des Nationalrates
    31. Jänner 2024: Beschluss im Nationalratsplenum
    15. Februar 2024: Beschluss im Bundesratsplenum
    26. Februar 2024: Kundmachung im BGBl. I Nummer 5 / 2024

    Legisvakanz:
    Erstellung allgemeiner Anwendungshinweise und Leitlinien durch die Datenschutzbehörde
    Schulung des Personals
    Setzung technischer Umsetzungsmaßnahmen

    1. September 2025: Das Informationsfreiheitsgesetz und die verfassungsrechtlichen Bestimmungen treten in Kraft
    Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft und ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen eingeführt
  • Hinweis auf Nutzung der Quelle

    Die Informationen wurden unter anderem der  Homepage des Kanzleramts entnommen.

Fotos: © Canva Adaptierung grmarc (1,2,3)