Habilitation an der Fakultät für Digitale und Analytische Wissenschaften
Die Habilitation stellt eine der höchsten akademischen Qualifikationen im Hochschulsystem dar. Sie bescheinigt einer Wissenschaftlerin oder einem Wissenschaftler nicht nur hervorragende Forschungsleistungen, sondern auch die Fähigkeit, ein Fachgebiet eigenständig in Forschung und Lehre zu vertreten. Mit der Habilitation wird die sogenannte Lehrbefugnis („venia docendi“) verliehen – ein bedeutender Schritt in einer wissenschaftlichen Karriere und ein Zeichen höchster wissenschaftlicher Anerkennung.
Habilitierte Forscherinnen und Forscher tragen maßgeblich zum wissenschaftlichen Profil unserer Fakultät bei:
– Sie stärken die internationale Sichtbarkeit unserer Forschung.
– Sie bringen tiefgehende Expertise in die Ausbildung der Studierenden, insbesondere im fortgeschrittenen Studium und der Betreuung von Dissertationen.
– Sie bereichern den wissenschaftlichen Austausch innerhalb der Universität sowie in der Zusammenarbeit mit externen Partnern aus Wirtschaft, Industrie und Gesellschaft.
Durch ihre Arbeit leisten Habilitierte einen wertvollen Beitrag für die Wissensgesellschaft, indem sie neue Erkenntnisse entwickeln, innovative Methoden vorantreiben und Wissen nachhaltig in und außerhalb der Universität verbreiten. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen, Formulare und Richtlinien rund um das Habilitationsverfahren an der Universität Salzburg:
Satzungsteil Habilitationsverfahren
Richtlinie für Habilitationen in „Human-Computer Interaction“
Richtlinie für Habilitationen im Fach Informatik