Aktuelles
Liebe Studierende!
Anträge fürs Leistungsstipendium fürs Studienjahr 2024/25 können ab sofort eingereicht werden.
Link zur Ausschreibung: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/mitteilungsblatt/MB2025-0821-Leistungsstipendien-1.pdf
Link zum Antragsformular: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2024/08/Formular_Leistungsstipendien-Antrag_DEUTSCH_2024.docx
Abgabefrist: 31. Oktober 2025
Allgemeines
-
Was ist ein Leistungsstipendium?
Das Leistungsstipendium ist eine einmalige finanzielle Anerkennung für hervorragende Studienleistungen, die innerhalb der vorgesehenen Studiendauer (inkl. Toleranzsemester) erbracht wurden.
Es wird einmal pro Jahr rückwirkend für das abgeschlossene Studienjahr vergeben. -
Wie hoch ist die Förderung?
Zwischen € 750 und € 1.500 pro Studienjahr.
Es handelt sich nicht um eine laufende Förderung, sondern um eine einmalige Auszahlung. -
Wann erfolgt die Ausschreibung für das Studienjahr 2024/25?
Die Ausschreibung wurde am 21. August 2025 im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg veröffentlicht.
Link: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/mitteilungsblatt/MB2025-0821-Leistungsstipendien-1.pdf
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Link zum Antragsformular: https://www.plus.ac.at/wp-content/uploads/2024/08/Formular_Leistungsstipendien-Antrag_DEUTSCH_2024.docx
Abgabefrist: 31. Oktober 2025
Voraussetzungen
-
Wer kann ein Leistungsstipendium beantragen?
Anspruchsberechtigt sind:
– Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft
– Gleichgestellte gemäß § 4 StudFG (z. B. EU/EWR-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige mit Daueraufenthaltskarte, Staatenlose, Flüchtlinge) -
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
– Einhaltung der Regelstudiendauer + 1 Toleranzsemester (Verlängerung nur bei wichtigen Gründen; siehe nächster Abschnitt)
– Hervorragende Prüfungsleistungen im Beurteilungszeitraum (Notendurchschnitt ≤ 2,0)
– Erfüllung der in der Ausschreibung festgelegten Sonderkriterien (z. B. 50 ECTS pro Studienjahr) -
Kann die Anspruchsdauer verlängert werden?
Ja, bei folgenden nachgewiesenen Gründen ( § 19 StudFG):
– Krankheit (fachärztliche Bestätigung)
– Schwangerschaft (1 Semester)
– Pflege/Erziehung eines Kindes unter 6 Jahren (max. 2 Semester pro Kind)
– Behinderung (≥ 50 % Grad, max. 2 Semester)
– Präsenz- oder Zivildienst (1 Semester je 6 Monate Dienstzeit)
– bei Unterhaltsverfahren gegen einen unterhaltsverpflichteten Elternteil (1 Semester)
Bewerbung
-
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Der vollständige Antrag muss in Papierform im Fakultätsbüro der DAS-Fakultät auf dem Postweg eingereicht oder persönlich abgegeben werden.
Adresse: Fakultätsbüro der DAS-Fakultät, Jakob Haringer Straße 2, 5020 Salzburg.
Standort auf Google Maps: https://maps.app.goo.gl/j11nywSnw2tez4pN9 (Büro beim Haupteingang rechts)
Bitte beachten: Digitale Anträge können leider nicht akzeptiert werden. -
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Folgende Dokumente sind erforderlich:
– Vollständig ausgefülltes Antragsformular
– Aktuelles Studienblatt
– Studienerfolgsnachweis (ohne Anerkennungen) der betreffenden Studienrichtung. Bitte jene Prüfungen, die für die Berechnung des Notendurchschnitts herangezogen werden sollen, farblich markieren! (Gesamtausmaß: 50 ECTS)
Interne Anerkennungen werden nicht berücksichtigt.
– Gegebenenfalls Anerkennungsbescheide über auswärtig abgelegte Prüfungen (in Kopie)
– Gegebenenfalls Nachweise für eine Verlängerung der Anspruchsdauer (z. B. ärztliches Attest)
– Gegebenenfalls Nachweis über Staatsbürgerschaft im Sinne des § 4 StudFG (in Kopie) (entfällt bei EU-Bürger*innen)
___für Drittstaatsangehörige: Nachweis „Daueraufenthalt-EU“
___für Staatenlose: Amtliche Meldung in Österreich (Antragsteller*in und einem Elternteil)
___Flüchtlinge: Flüchtlingsstatus (Pass, Bescheid) -
Welche Fristen gelten?
Die Frist für die Einreichung der Anträge fürs Studienjahr 2024/25 ist der 31. Oktober 2025.
Vergabe und Auszahlung
-
Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?
Über die Vergabe und die Anzahl der Leistungsstipendien entscheidet die Vizerektorin für Lehre und Studierende nach Maßgabe der vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung zugewiesenen Mittel.
Auch bei Vorliegen aller Voraussetzungen besteht kein Rechtsanspruch auf ein Leistungsstipendium. -
Was sind die Auswahlkriterien?
Falls die Anzahl der Bewerber*innen, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, größer ist als die Anzahl der zu vergebenden Stipendien, erfolgt eine Reihung nach Studienerfolg (Notendurchschnitt der erforderlichen ECTS; Studienfortschritt). -
Wann und wie erfolgt die Auszahlung?
Das Stipendium wird einmalig ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Laufe des darauffolgenden Semesters und die Mitteilung über die Entscheidung erfolgt schriftlich.
Rechtliche Grundlagen
-
Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Leistungsstipendien?
Die gesetzlichen Grundlagen sind im Studienförderungsgesetz ( StudFG) geregelt:
– §§ 2ff. (begünstigter Personenkreis)
– § 18f. (Anspruchsdauer, Verlängerungsgründe)
– §§ 57ff. (Leistungsstipendien)
Kontakt
Michaela LASSACHER, MA
Referentin Fakultätsbüro
Universität Salzburg
Jakob-Haringer-Straße 2, 5020 Salzburg
Tel.: +43 (0) 662 8044 1003
E-Mail: