Aufenthaltsgenehmigung und Visa

Internationale Forscher*innen und Bedienstete, die an der Universität Salzburg tätig werden möchten, benötigen je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer unterschiedliche Visa oder Aufenthaltstitel. Das Welcome Center unterstützt wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Salzburg bei der Beantragung, Verlängerung und Umstellung dieser Dokumente.

  • Visumspflicht und Visaarten

    Für EU/EWR/Schweiz:
    Keine Visumspflicht
    Bei Aufenthalten über 3 Monate: Anmeldebescheinigung erforderlich

    Für Drittstaatsangehörige:
    Visum C: Kurzaufenthalt bis 90 Tage (z. B. für Konferenzen)
    Visum D: Aufenthalt bis 180 Tage, auch für Erwerbstätigkeit
    Visumfreie Einreise: Möglich für Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels „Forscher“ eines anderen EU-Staates (außer Irland und Dänemark) – bis zu 180 Tage innerhalb von 360 Tagen
  • Niederlassungsbewilligung – Forscher*innen

    Gültig für 24 Monate
    Berechtigt zur unselbständigen Forschungstätigkeit
    Erfordert eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung (Universität Salzburg)
    Kann einmalig um 12 Monate verlängert werden (z. B. für Arbeitssuche oder Unternehmensgründung)
    Nach 21 Monaten Beschäftigung ist ein Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot – Karte plus möglich
  • Familiennachzug

    Familienangehörige (Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen, minderjährige Kinder) können unter bestimmten Voraussetzungen mitkommen oder nachziehen:

    Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang
    Für Drittstaatsangehörige: Quotenplatz kann erforderlich sein
    Voraussetzungen: u. a. gesicherter Lebensunterhalt, gültiger Aufenthaltstitel der zusammenführenden Person
    Auch möglich: „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ für weitere Verwandte bei besonderer Abhängigkeit oder Pflegebedarf
  • Antragstellung

    Erstantrag muss vor Einreise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Heimatland gestellt werden. Bearbeitungsdauer: bis zu 8 Wochen – frühzeitige Antragstellung empfohlen 
  • Erforderliche Dokumente (je nach Aufenthaltstitel):

    Gültiger Reisepass
    Aufnahmevereinbarung oder Arbeitsvertrag
    Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
    Krankenversicherung
    Unterkunftsnachweis
    ggf. Visum oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates

Exklusive Angebote der Universität Salzburg

Das Welcome Center der Universität Salzburg unterstützt neue internationale Bedienstete (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Postdocs, neu berufene Professor*innen) und internationale Gastwissenschaftler*innen sowie deren Familien bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung ihres Aufenthaltes an der Universität Salzburg.

Arbeiten an der Universität Salzburg bedeutet, Teil eines inspirierenden und unterstützenden Umfelds zu sein.

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Gruppenfoto BeSt

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