Aufenthaltsgenehmigung und Visa
Internationale Forscher*innen und Bedienstete, die an der Universität Salzburg tätig werden möchten, benötigen je nach Herkunftsland und Aufenthaltsdauer unterschiedliche Visa oder Aufenthaltstitel. Das Welcome Center unterstützt wissenschaftliche Mitarbeiter*innen der Universität Salzburg bei der Beantragung, Verlängerung und Umstellung dieser Dokumente.
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Visumspflicht und Visaarten
Für EU/EWR/Schweiz:
Keine Visumspflicht
Bei Aufenthalten über 3 Monate: Anmeldebescheinigung erforderlich
Für Drittstaatsangehörige:
Visum C: Kurzaufenthalt bis 90 Tage (z. B. für Konferenzen)
Visum D: Aufenthalt bis 180 Tage, auch für Erwerbstätigkeit
Visumfreie Einreise: Möglich für Inhaber*innen eines Aufenthaltstitels „Forscher“ eines anderen EU-Staates (außer Irland und Dänemark) – bis zu 180 Tage innerhalb von 360 Tagen -
Niederlassungsbewilligung – Forscher*innen
Gültig für 24 Monate
Berechtigt zur unselbständigen Forschungstätigkeit
Erfordert eine Aufnahmevereinbarung mit einer anerkannten Forschungseinrichtung (Universität Salzburg)
Kann einmalig um 12 Monate verlängert werden (z. B. für Arbeitssuche oder Unternehmensgründung)
Nach 21 Monaten Beschäftigung ist ein Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot – Karte plus möglich -
Familiennachzug
Familienangehörige (Ehegatt*innen, eingetragene Partner*innen, minderjährige Kinder) können unter bestimmten Voraussetzungen mitkommen oder nachziehen:
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang
Für Drittstaatsangehörige: Quotenplatz kann erforderlich sein
Voraussetzungen: u. a. gesicherter Lebensunterhalt, gültiger Aufenthaltstitel der zusammenführenden Person
Auch möglich: „Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ für weitere Verwandte bei besonderer Abhängigkeit oder Pflegebedarf -
Antragstellung
Erstantrag muss vor Einreise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde im Heimatland gestellt werden. Bearbeitungsdauer: bis zu 8 Wochen – frühzeitige Antragstellung empfohlen -
Erforderliche Dokumente (je nach Aufenthaltstitel):
Gültiger Reisepass
Aufnahmevereinbarung oder Arbeitsvertrag
Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
Krankenversicherung
Unterkunftsnachweis
ggf. Visum oder Aufenthaltstitel eines anderen EU-Staates
Exklusive Angebote der Universität Salzburg
Das Welcome Center der Universität Salzburg unterstützt neue internationale Bedienstete (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Postdocs, neu berufene Professor*innen) und internationale Gastwissenschaftler*innen sowie deren Familien bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung ihres Aufenthaltes an der Universität Salzburg.
Arbeiten an der Universität Salzburg bedeutet, Teil eines inspirierenden und unterstützenden Umfelds zu sein.
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