Professuren an der Uni Salzburg

Die Universität Salzburg steht für Exzellenz in Wissenschaft und Forschung, für forschungsbasierte Lehre und einen lebendigen Dialog mit der Gesellschaft.

Berufungs- und Besetzungsverfahren sind im  Universitätsgesetz (UG) geregelt, der Verfahrensablauf wird durch die Satzung der Universität Salzburg und im Fall von Tenure Track-Stellen durch eine universitätsinterne Richtlinie ergänzt.

Verfahrensarten

  • Professur gemäß § 98 UG

    Professuren gemäß § 98 UG werden üblicherweise unbefristet ausgeschrieben.
    Eine durch den Senat eingesetzte Berufungskommission unterbreitet dem Rektor einen Besetzungsvorschlag, die Auswahl des/der am besten geeigneten Kandidaten/Kandidatin erfolgt durch den Rektor.
    Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den Titel „Univ.-Prof.“.
    Die wesentlichen Verfahrensschritte sind: Ausschreibung, externe Begutachtung, Hearing, Besetzungsvorschlag, Auswahlentscheidung, Berufungsgespräch (Verhandlung).
  • Professur gemäß § 99 Abs. 1 UG

    Professuren gemäß § 99 Abs. 1 UG werden befristet ausgeschrieben, eine Entfristung ist unter der Bedingung einer Neuausschreibung gemäß § 98 UG möglich. Diese Professuren sind oft Stiftungsprofessuren, die zur Verfügung stehende Ausstattung (Gehalt) ist dann abhängig vom Stiftungsgeber.  Der Rektor trifft nach Rücksprache mit den fachnahen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren eine Auswahlentscheidung.
    Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den Titel „Univ.-Prof.“.
    Die wesentlichen Verfahrensschritte sind: Ausschreibung, Stellungnahme oder Anhörung der fachnahen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Auswahlentscheidung, Berufungsgespräch (Verhandlung).   
  • Professur gemäß § 99 Abs. 4 UG

    Ausschreibungen für Professuren gemäß § 99 Abs. 4 UG richten sich an Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten sowie Assoziierte Professorinnen und Professoren.
    Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den Titel „Univ.-Prof.“
    Die wesentlichen Verfahrensschritte sind: Ausschreibung, Stellungnahme oder Anhörung der fachnahen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Auswahlentscheidung, Berufungsgespräch (Verhandlung).  
  • Professur gemäß § 99 Abs. 5 UG (Tenure Track)

    Professuren gemäß § 99 Abs. 5 UG richten sich an den wissenschaftlichen Nachwuchs nach einer erfolgreicher Promotion, eine Bewerbung bereits habilitierter Kandidatinnen und Kandidaten ist ebenfalls möglich. Das Dienstverhältnis ist zunächst befristet. Nach Dienstantritt wird eine Qualifikationsvereinbarung abgeschlossen, deren Erfüllung zu einer Entfristung des Dienstverhältnisses führt.
    Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den Titel „Ass.-Prof.“, nach Abschluss der Qualifikationsvereinbarungen „Assoz.-Prof.“
    Die wesentlichen Verfahrensschritte sind: Ausschreibung, Hearing, externe Begutachtung, Besetzungsvorschlag, Auswahlentscheidung, Vertragsabschluss.
  • Professur gemäß § 99a UG (Opportunity Hiring)

    Professuren gemäß § 99a UG dienen dem Zweck, wissenschaftlich herausragende Persönlichkeiten zu gewinnen. Die Professuren sind auf maximal 5 Jahre befristet und werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Eine Entfristung ist nach Durchführung einer Qualifikationsprüfung möglich.
    Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten den Titel „Univ.-Prof.“.
    Die wesentlichen Verfahrensschritte sind: Externe Begutachtung, universitätsöffentlicher Vortrag, Stellungnahme der Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren des zugeordneten Fachbereichs und weiterer fachnaher/fachbereichsangehöriger Angehörige mit Lehrbefugnis, Stellungnahme der Mitglieder des Fachbereichsrats und Fakultätsrats des Fachbereichs, Stellungnahme der Mitglieder des Senats, Stellungnahme des Dekans/der Dekanin der zugeordneten Fakultät, Stellungnahme der Studierendenvertretung, Einsichtnahme in die Stellungnahmen, Auswahlentscheidung, Berufungsgespräch (Verhandlung).

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