• B. Qualitative Zulassungsprüfung

    Folgende Unterlagen sollen für die qualitative Zulassungsprüfung an die derzeitige Vizedekanin Univ.-Prof. Mag. PhD. Susanne Wurmbrand () übermittelt werden:

    1. Formular vorläufige Betreuungszusage: 

    • Im Austausch mit der Betreuerin/dem Betreuer soll das Fach der Dissertation (3. Studienkennzahl) festgelegt werden.
    • Das Formular soll bis einschließlich „Dissertationsfach und 3. Studienkennzahl“ ausgefüllt werden.
    • Datum und Unterschrift frei lassen

    2. Schriftliche Bereitschaftserklärung einer an der Fakultät als betreuungsberechtigt anerkannten Person, die Betreuung für das in Aussicht genommene Dissertationsvorhaben auf der Grundlage der vorgelegten, oben erwähnten Unterlagen zu übernehmen. 
    – Die Bereitschaftserklärung kann als einfache informelle E-Mail der betreuungsbereiten Person an die Vizedekanin erfolgen; die Mail soll den Namen des/der Studierenden und die festgelegte 3. Studienkennzahl enthalten.
    – Diese Erklärung ersetzt nicht die formale Prüfung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen, den späteren Abschluss der Betreuungsvereinbarung und die Genehmigung des Dissertationsvorhabens durch das studienrechtlich zuständige Organ.

    3. Lehrveranstaltungsliste/Transkript (kann inoffiziell sein) des abgeschlossenen MA Studiums, aus dem die geleisteten Lehrveranstaltungen und ECTS hervorgehen.

    4. Lebenslauf, allenfalls inklusive Publikationsliste und etwaiger Nachweise über die bisherige berufliche Praxis (z.B. Forschungstätigkeiten, sofern sich aus dieser eine besondere Qualifikation im Hinblick auf das in Aussicht genommene Dissertationsvorhaben ergibt).

    5. Motivationsschreiben im Hinblick auf die persönliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für ein Doktoratsstudium an der Universität.

    6. Beschreibung des Dissertationsvorhabens und geplante Anbindung an die Forschung der Universität im gewählten Dissertationsgebiet.

  • C. Weitere Schritte

    Nach Prüfung Deiner Unterlagen leitet der/die zuständige Vizedekan:in alle erhaltenen Unterlagen und das Resultat der qualitativen Prüfung (das zusätzliche Bedingungen für die Zulassung enthalten kann) an Dich und die Studienabteilung weiter.

    Im Zuge des allgemeinen Antrags auf Zulassung werden von der Studienabteilung (Universitätsplatz 1) etwa Vorhandensein eines für die Zulassung erforderlichen Studienabschlusses und der notwendigen Sprachkenntnisse (siehe Mitteilungsblatt) für die Aufnahme eines Doktoratsstudiums geprüft.