Bachelorarbeiten
Bachelorarbeiten sind eigenständige schriftliche Arbeiten, die im Rahmen von Lehrveranstaltungen abzufassen sind und gemeinsam mit dieser beurteilt werden. Im Bachelorstudium Musik- und Tanzwissenschaft ist eine Bachelorarbeit abzufassen. Diese können im Rahmen von Seminaren aus den Vertiefungsmodulen erstellt werden.
Anmeldung der Bachelorprüfung
Im direkten Austausch mit den Prüfungsberechtigten Personen der Abteilung wählen Sie Ihre Prüfer·innen aus und sprechen den Prüfungstermin und die Themen der Prüfung ab.
Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin:
Nach Absolvierung ALLER Lehrveranstaltungen müssen spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin folgende Unterlagen an gesendet werden:
- ausgefüllter Prüfungspass (hier im Excel-Format) – ACHTUNG: Abgabe NUR im Excel-Format!
- Studienerfolgsnachweis
- Nachweise der Bachelorarbeit aus PLUSonline
PlusOnline > Meine Noten > Leistungsnachweis drucken - optional: Bescheid bereits anerkannter externer / interner Anerkennungen
Die Unterlagen werden überprüft, genehmigt und an das Prüfungsreferat weitergeleitet.
Das Prüfungsreferat überprüft diese auf Richtigkeit und erfasst alles Nötige im System. Sie bekommen eine automatische Benachrichtigung per Mail. Darin enthalten ist ein Anmeldeformular für die Prüfung.
Sollten Sie Fragen zum Thema Prüfungspass haben, können Sie uns gerne eine Mail an die Adresse mit dem Betreff „Prüfungspass_Frage Nachname“ übermitteln.
Spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin:
Sobald Sie das Anmeldeformular erhalten haben, können Sie sich mit diesem zur Prüfung anmelden. Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:
- Formular für die Prüfungsanmeldung ausfüllen (Persönliche Daten, Prüfungstermin, Raum, Vorsitz, Prüfer·innen)
- Spätestens 14 Tage vor Termin: Abgabe des Formulars im Sekretariat bei Miriam Lisa Ljubijankic und zeitgleich im Prüfungsreferat.
Die Bachelorprüfung
Die mündliche Bachelorprüfung dauert 30 min und die Inhalte werden mit den Prüfer·innen abgesprochen. Prüfungsberechtigte der Abteilung Musik- und Tanzwissenschaft sind: Ruard Absaroka, Miriam Althammer, Irene Brandenburg, Nils Grosch, Nicole Haitzinger, Franziska Kollinger, Friedlind Riedel
Prüfungszuordnung
Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester erfolgt ausnahmslos nach dem Prüfungsdatum.
- Prüfungen bis 28./29. Februar → zählen zum Wintersemester
- Prüfungen ab 1. März → zählen zum Sommersemester
Beispiel: Eine Bachelorprüfung, die am 10. März stattfindet, wird dem Sommersemester zugeordnet!
Eine Übersicht zu den Fristen finden Sie hier.