Masterarbeit
Die Masterarbeit muss zunächst in der Abschlussarbeitenverwaltung (PAAV) angemeldet werden.
Um die Masterarbeit einzureichen muss die Arbeit im PAAV den Status „bewilligt“ haben, die Betreuung muss protokolliert sein, es müssen im PAAV die Abstracts, Schlagwörter und der Wissenschaftszweig eingegeben werden. Anschließend kann die Masterarbeit als PDF hochgeladen werden.
Es folgt eine Plagiatsprüfung durch die betreuende Person. Anschließend können drei gebundene Exemplare im Prüfungsreferat eingereicht werden.
Masterprüfung
Für die Masterprüfung müssen die Gutachten der Masterarbeit bereits vorliegen.
Im direkten Austausch mit den Prüfungsberechtigten Personen der Abteilung Musik- und Tanzwissenschaft wählen Sie Ihre Prüfer·innen aus und sprechen den Prüfungstermin und die Themen der Prüfung ab.
Spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin:
Nach Absolvierung ALLER Lehrveranstaltungen müssen spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin folgende Unterlagen an gesendet werden:
- ausgefüllter Prüfungspass (hier EXCEL) – ACHTUNG: Abgabe NUR im Excel-Format!
- Studienerfolgsnachweis
- optional: Bescheid bereits anerkannter externer / interner Anerkennungen
Die Unterlagen werden überprüft, genehmigt und an das Prüfungsreferat weitergeleitet.
Das Prüfungsreferat überprüft diese auf Richtigkeit und erfasst es im System. Sie bekommen eine automatische Benachrichtigung per Mail. Darin enthalten ist ein Anmeldeformular für die Prüfung.
Sollten Sie Fragen zum Thema Prüfungspass haben, können Sie uns gerne eine Mail an die Adresse mit dem Betreff „Prüfungspass_Frage Nachname“ übermitteln.
Spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin:
Abgabe des Formulars im Sekretariat und zeitgleich im Prüfungsreferat.
Des weiteren finden Sie hier alle nötigen Informationen zu Abgaben im Prüfungsreferat.
Die Masterprüfung
Die mündliche Masterprüfung dauert 40 min und die Inhalte werden mit den Prüfer·innen abgesprochen. Prüfungsberechtigte der Abteilung Musik- und Tanzwissenschaft sind: Ruard Absaroka, Miriam Althammer, Irene Brandenburg, Nils Grosch, Nicole Haitzinger, Franziska Kollinger, Friedlind Riedel
Prüfungszuordnung
Die Zuordnung einer Prüfung zu einem Semester erfolgt ausnahmslos nach dem Prüfungsdatum.
- Prüfungen bis 28./29. Februar → zählen zum Wintersemester
- Prüfungen ab 1. März → zählen zum Sommersemester
Beispiel: Eine Bachelorprüfung, die am 10. März stattfindet, wird dem Sommersemester zugeordnet!
Eine Übersicht zu den Fristen finden Sie hier.