Privat der Behindertenpass – im Job der Feststellungsbescheid
Die Abteilung FGDD startet eine Informationskampagne für Mitarbeitende mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en) die das Ziel hat darüber aufklären, welche Unterstützungsleistungen und Schutzbestimmungen im österreichischen Arbeitsrecht verankert sind und was das für Mitarbeitende der Universität Salzburg bedeutet.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen gemäß UN-Behindertenrechtskonvention „Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (Artikel 1 UN-Behindertenrechtskonvention)
Das bedeutet: für eine Behinderung ist nicht nur die Beeinträchtigung selbst entscheidend, sondern auch wie die Gesellschaft darauf reagiert und wie die gesellschaftliche Teilhabe durch Barrieren eingeschränkt wird.
Dementsprechend möchte die Abteilung FGDD über rechtliche Bestimmungen und Unterstützungsmöglichkeiten an der Universität Salzburg informieren, ist aber natürlich auch sehr an konkreten Bedürfnissen, Rückmeldungen, Hinweisen und Kritik der Mitarbeitenden mit Behinderung(en) / chron. Erkrankung(en) an der Universität in Bezug auf ihre Arbeitsumgebung interessiert.
Informationsveranstaltungen
Insb. zum Thema Feststellung der Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen:
- 06. Nov. | 14-16 Uhr | online
- 11. Nov. | 10–12 Uhr | UNIPARK
Sprechstunden
12. Nov. – 10. Dez.: Jeden Mittwoch 10–12 Uhr Kaigasse 17, 2. Stock, 5020 Salzburg (bei Wunsch auch online möglich)
Weitere Informationen & Kontakt
Alle weiteren Infos, Termine und Ansprechpersonen finden Sie hier:
👉 Arbeiten mit Behinderung und/oder chron. Erkrankung
