Am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Bereichsteil Arbeitsrecht und Sozialrecht) gelangt die Stelle e. wissenschaftl. Mitarbeiter*in im Forschungs- und Lehrbetrieb gemäß UG und Angestelltengesetz mit e. Assistenzprofessor*in mit Qualifizierungsvereinbarung (gemäß § 27 Kollektivvertrag der Universitäten) zur Besetzung. Nach Erreichen des vereinbarten Qualifizierungszieles wird das Vertragsverhältnis entfristet (assoz. Professor*in).
Die Universität Salzburg steht für Innovationskraft in Wissenschaft und Forschung, für forschungsbasierte Lehre und einen lebendigen Dialog mit der Gesellschaft. Im Herzen Europas – mitten in der Weltkultur-Erbe Stadt Salzburg – gelegen, bietet sie ein inspirierendes Umfeld für wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Karrieren – innovativ, interdisziplinär und international vernetzt.
Aufgabenbereiche:
- Erfüllung gesondert zu vereinbarender, individueller Qualifizierungsziele innerhalb eines festzulegenden Zeitraums;
- eigene wissenschaftliche Forschung und Lehre im österreichischen und europäischen Arbeitsrecht und Sozialrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten;
- wissenschaftliche Unterstützung im Forschungs- und Lehrbetrieb sowie Mitwirkung an Verwaltungsaufgaben im österreichischen und europäischen Arbeitsrecht und Sozialrecht;
- selbständige Lehre im Ausmaß von vier Semesterwochenstunden (nach dem Erreichen des Qualifikationszieles acht Semesterwochenstunden).
Anstellungsvoraussetzungen:
- Abgeschlossenes Doktoratsstudium Rechtswissenschaften und die – zumindest teilweise – Publikation der Dissertation;
- ausgewiesene eigenständige wissenschaftliche Forschungs- und Publikationstätigkeit im österreichischen Arbeitsrecht und Sozialrecht mit europäischen Bezügen;
- Facheinschlägige Lehrerfahrung in den Bereichen der Ausschreibung;
- ausgewiesene Erfahrungen in Drittmitteleinwerbung;
- sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse.
Erwünschte Zusatzqualifikationen:
- Erfahrung in akademischer Selbstverwaltung;
- Erfahrung in Koordination und akademischem Wissenschaftsmanagement;
- Erfahrung im Bereich Wissenschaftskommunikation und Third Mission;
- nationale und internationale Vernetzung;
- erfolgte – zumindest einjährige – externe facheinschlägige Tätigkeit.
Gewünschte persönliche Eigenschaften:
- Teamfähigkeit, Flexibilität, Kreativität, Interdisziplinarität;
- eigeninitiatives Arbeiten, gutes Zeitmanagement, Belastbarkeit;
- Verlässlichkeit und Sozialkompetenz.
Bewerbung:
Die Bewerbung hat in elektronischer Form zu erfolgen und neben den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben und Lebenslauf) Folgendes zu enthalten:
- Darstellung der Leistungen in Wissenschaft und Forschung;
- Darstellung der Erfahrungen und Tätigkeiten in der Lehre (und allenfalls in der Nachwuchsbetreuung);
- Konzept für künftige Pläne in Forschung und Lehre und für den Beitrag zum wissenschaftlichen Profil der Fakultät;
- Konzept für Wissenstransfer und Wissenschaftsmanagement;
- Darstellung der sozialen Kompetenzen.
Die für die Stelle am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem öffentlichen Hearing eingeladen. Dabei findet nach einem kurzen Fachvortrag in deutscher Sprache mit frei gewähltem Thema (20 Minuten) und einer Lehrprobe zu einem vorgegebenen Thema (10 Minuten) eine – nicht-öffentliche – Aussprache mit der Besetzungskommission statt.
Vorgesehener Dienstantritt: ehestmöglich. Die Beschäftigungsdauer beträgt sechs Jahre. Nach Erreichen des vereinbarten Qualifizierungszieles wird das Vertragsverhältnis entfristet (assoziierte*r Professor*in). Gehaltsschema: Gehaltsgruppe A2 gem. § 49 (2) KV; das monatliche Entgelt für diese Verwendung beträgt € 5.808,20 brutto (14× jährlich). Sollte die Qualifizierungsvereinbarung nicht bereits zu Dienstbeginn abgeschlossen werden, erfolgt bis zum Abschluss dieser Vereinbarung die Einstufung in die Gehaltsgruppe B1 gem. § 49 (3) lit. b KV. Das monatliche Entgelt für diese Verwendung beträgt € 5.012,70 brutto (14× jährlich).
Auskünfte werden gerne durch den Fachbereichsleiter Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler unter gegeben.
Bewerbungsfrist: 07. Jänner 2026
Allgemeine Informationen:
Allgemeine Informationen zur Arbeit an der Universität Salzburg finden Sie hier: https://www.plus.ac.at/personalentwicklung/jobportal/
Die Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen und beim allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Um eine geschlechtsneutrale Formulierung zu gewährleisten, werden geschlechterspezifische Artikel, Pronomen und Adjektive im Text abgekürzt dargestellt.
Leider können die Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen, nicht vergütet werden.
Die Aufnahmen erfolgen nach den Bestimmungen des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Angestelltengesetzes.