1. Bei kommissionellen Prüfungen (Bachelor- und Masterprüfungen) als Prüfer und Prüferinnen.

An Masterprüfungen muss mindestens ein/e Habilitierte/r teilnehmen:

Prüfer:innen für thematisch einschlägige Prüfungsfächer:

Prüfer:innen anderer Fachbereiche bzw.anderer Disziplinen, die eine Bachelorarbeit in Soziologie beurteilt haben (kommissionelle Bachelorprüfungen):

2. Betreuer bzw. Betreuerinnen von Masterarbeiten und Dissertationen:

Betreuer:innen von thematisch einschlägigen Masterarbeiten:

3. Vorsitzende bei kommissionellen Prüfungen. Sie können von den Studierenden ausgewählt bzw. vom Dekan / von der Dekanin der KGW-Fakultät bestellt werden: