Absolvierung von Pflicht- bzw. Wahlpflichtpraktika
Im Rahmen der einzelnen Studiengänge sind Praktika vorgeschrieben, deren Wesen darin besteht, die erworbenen fachspezifischen Kompetenzen im beruflichen Kontext anzuwenden und unter Anleitung zu erproben. Praktika sind grundsätzlich außerhalb der Universität abzuleisten.