McGeorge LLM und Auslandsaufenthalte
Studierende der Universität Salzburg haben dank mehrerer Abkommen mit europäischen und US-amerikanischen Universitäten die Möglichkeit, im Ausland zu studieren. Diese Abkommen bieten die Chance, ein oder zwei Semester im Rahmen eines Austauschs zu studierne oder einen „Master of Law“ zu erwerben.
Erasmus-Abkommen
Im Rahmen des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport konnten zahlreiche Erasmus+-Abkommen geschlossen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des „International Office“ unter folgendem Link:
Erasmus+ Möglichkeiten für Studierende
Hochschulaustauschprogramm
Darüber hinaus bietet die Universität Salzburg Übereinkommen mit verschiedenen Universitäte im Ausland:
Hochschulaustauschprogramm an einer Partneruniversität
Internationales Studentenaustauschprogramm
Im Rahmen des internationalen Studentenaustauschprogramm besteht zudem die Möglichkeit, in den USA zu studieren.
Internationales Studentenaustauschprogramm (ISEP)
LLM und Austauschprogramm mit der McGeorge Universität und der Universität Connecticut
Dank bilateraler Abkommen können Studierende der Rechtswissenschaften einen „Master of Law“ (LLM) erwerben. Gleichzeitig profitieren Studierende von reduzierten Studiengebühren an der McGeorge School of Law (Sacramento, CA) und der Universität Connecticut.
University of the Pacific, Mc George School of Law
Studierende, die ein LLM-Programm (ein ganzes Jahr, Mitte August bis Mitte Mai) an der McGeorge School of Law absolvieren möchten, können für eine vollständige Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Die entsprechende Bewerbung (Motivationsschreiben von maximal 2 Seiten und Transkript) ist bis Mitte Februar für ein Studium ab Mitte August einzureichen. Die Bewerbungen sind Prof. Diane Fromage sowie Asoz. Prof. Günter Herzig zu ermitteln. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihr Studierenden E-Mail-Konto der Universität Salzburg, da hier die Ausschreibung mit den genauen Fristen in der Regel bis Mitte Januar versandt wird.
Nach einer Vorauswahl werden die vorgeschlagenen Kandidaten der McGeorge School of Law empfohlen, diese wird im Folgenden ihre Auswahl vornehmen.
Studierende haben weiters die Möglichkeit, ein Austauschsemester im Grundstudium zu absolvieren (in der Regel im Herbstsemester, d. h. von Mitte August bis Dezember). In diesem Fall werden die Gebühren vollständig erlassen, es wird jedoch kein Abschlusszeugnis ausgestellt.
University of Connecticut
Studierende, die ein „Master of Law“-Programm (LLM) an der Universität Connecticut absolvieren möchten, können für eine Gebührenbefreiung von bis zu 50% in Betracht kommen. Dafür ist die entsprechende Bewerbung (Motivationsschreiben von maximal 2 Seiten und Transkript) bis zum 15. März für das Herbstsemester und bis zum 15. September für das Frühjahrssemester einzureichen. Die Bewerbeungen sind an Prof. Diane Fromage und Asoz. Prof. Günter Herzig zu senden.
Nach einer Vorauswahl werden die vorgeschlagenen Kandidaten der McGeorge School of Law empfohlen, diese wird im Folgenden ihre Auswahl vornehmen.
Studierende haben weiters die Möglichkeit, ein Austauschsemester zu absolvieren (in diesem Fall werden die Studiengebühren vollständig erlassen, es wird jecoh kein Diplom der Universität Connecticut ausgestellt, wie es bei Austauschprogrammen immer der Fall ist). Wenn Studierende dies wünschen, können sie ihren Aufenthalt jedoch auf ein zweites Semester verlängern, um ein LLM-Diplom zu erwerben. In diesem Fall ist die normale (ermäßigte) Studiengebühr zu entrichten.
Zu den LLM-Programmen an der Universität Connecticut gehören:
LLM / Master of Laws / UConn Law School
Studierende, die an einem Austausch teilnehmen, können folgende Kurse belegen (sofern keine besondern Vorausseetzungen erfüllt werden müssen):
Weitere Informationen finden Sie hier.