Arbeitsmedizin

Bei der Arbeitsmedizin handelt es sich um eine präventive Disziplin im Rahmen des Arbeitnehmer*innenschutzes. Sie nimmt Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitsplätze und der Arbeitsvorgänge und hat das Ziel Gesundheitsbelastungen zu vermeiden.

Gemäß Arbeitnehmer*innenschutzgesetz ist die Aufgabe der arbeitsmedizinischen Betreuung, Arbeitgeber*innen, sowie Arbeitnehmer*innen bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes im Betrieb zu unterstützen und zu beraten. Dabei wirkt sie bei allen Fragen der auf Belastungen bei der Arbeit bezogenen Prävention mit, wie die menschengerechte Arbeitsgestaltung, der Gesundheitsschutz und die Arbeitshygiene.

Die Arbeitsmediziner*innen besichtigen dazu regelmäßig die Arbeitsplätze, stehen in laufendem Kontakt mit allen Betroffenen und arbeiten mit der Sicherheitsfachkraft und erforderlichenfalls mit anderen Fachleuten eng zusammen.

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