Arbeitnehmer*innenschutz

Die Rechtsvorschriften des Arbeitsschutzes sollen den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer*innen bei ihrer beruflichen Tätigkeit gewährleisten. Durch menschengerechte Arbeitsbedingungen und einen hohen Sicherheitsstandard in den Betrieben werden die volkswirtschaftlichen und betrieblichen Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt.

Wie in fast allen Bereichen ist es auch im Arbeitnehmer*innenschutz so: Sinnhaftigkeit und Erfolg betrieblicher Maßnahmen stehen und fallen mit dem Engagement und der Überzeugung der Betroffenen – und das sind in diesem Fall Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen. Wird Arbeitnehmer*innenschutz nur als lästiges ›Anhängsel‹ im betrieblichen Geschehen betrachtet, so werden nur halbherzige Alibiaktionen gesetzt – die wahrscheinlich außer Kosten und Aufwand nichts bringen. So wurde zum Beispiel die Erfahrung gemacht, dass die Verpflichtung zur Evaluierung und Dokumentation nur in den Betrieben auch wirklich positive und spürbare Auswirkungen hatte, wo sie auch als Chance und sinnvolle Maßnahme betrachtet wurde.

 

Wenn Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen gleichermaßen davon überzeugt sind, dass gelebter Arbeitnehmer*innenschutz ein wichtiger Faktor für einen gesunden, sicheren und dabei produktiven Betrieb ist, wird sich auch etwas zum Positiven ändern!


Arbeitsplätze und Evaluierung

Eine Vielzahl von Arbeitsplätze scheinen zunächst wenig gefährlich zu sein, wohingegen es andere Arbeitsplätze gibt bei denen die Gefährdungen offensichtlich sind. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Gesundheitsgefahren an jedem Arbeitsplatz vorliegen können, egal ob es sich um einen Büroarbeitsplatz oder z.B. einen Arbeitsplatz mit biologischen Arbeitsstoffen oder anderen gefährlichen Arbeitsstoffen handelt.

Gefährdungen resultieren u.a. aus dem Arbeitsplatz sowie den dort eingesetzten Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen. Zunehmende Bedeutung gewinnen auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz, die häufig das Resultat zunehmender Arbeitsverdichtung und mangelnder Arbeitsorganisation sind.

Allgemein gesprochen versteht man unter dem Begriff „Evaluierung“ die begleitende Kontrolle und Beurteilung eines Prozesses. Auf dem Gebiet des Arbeitnehmer*innenschutzes bedeutet das Wort „Evaluierung“, dass ein bestimmter Arbeitsprozess in Hinsicht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz begleitend kontrolliert und beurteilt wird. Die Folge ist eine Behebung von erkannten Mängeln sowie die laufende Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Dieser Prozess muss in den sogenannten „Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten“ dokumentiert werden.

Kontrolle, Beurteilung, Verbesserung und Dokumentation

Unter Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist also ein Vorgang zu verstehen, bei dem Gefahren in Zusammenhang mit der Arbeit ermittelt, beurteilt und in Folge beseitigt werden, wobei all diese Schritte zu dokumentieren sind. Ziel der Evaluierung ist es also systematisch alle vorliegenden Gefährdungen zu Ermitteln und zu Bewerten, um geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Evaluierungen sind ohne Ausnahme für alle Arbeitsplätze durchzuführen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie z.B. auf Seiten der AUVA unter  Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung).