Informationen zur Mitbelegung an der PLUS

 

Durch eine Mitbelegung können Sie an der PLUS einzelne Lehrveranstaltungen absolvieren, die an Ihrer Stammuniversität nicht angeboten werden. Der Abschluss eines Studiums ist im Rahmen einer Mitbelegung nicht möglich.

Gemäß den Bestimmungen des § 63 (9) Universitätsgesetzes 2002 (UG 2002) ist die Ablegung von Prüfungen für ein Studium an einer anderen als der Universität der Zulassung nur zulässig, wenn

  1. das Curriculum eines gemeinsam mit einer anderen Universität eingerichteten Studiums dies vorsieht;
  2. das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ die Ablegung der Prüfung an der anderen Universität im Voraus genehmigt, weil die Ablegung der betreffenden Prüfung an der Universität, an der die oder der Studierende für dieses Studium zugelassen ist, nicht möglich ist, oder
  3. es sich um Prüfungen auf der Grundlage neuer Medien, insbesondere von Online-Studienangeboten handelt.

Sofern Sie also eine sog. „Mitbelegung“ erwägen, müssen Sie Ihrem Antrag eine Genehmigung gem. Z. 2 vorlegen. Sie müssen sich also von Ihrer Studiengangleitung eine Bestätigung ausstellen lassen, welche Prüfungen Sie im Rahmen der „Mitbelegung“ bei uns absolvieren dürfen. Sie sind nur berechtigt, die in dieser Genehmigung explizit angeführten Prüfungen abzulegen.

 

Eine andere Möglichkeit, die von Ihnen gewünschten Prüfungen an der PLUS abzulegen, besteht im Rahmen eines weiteren Studiums, für das Sie die Studienzulassung beantragen müssen, da gemäß § 63 (8) UG 2002 die gleichzeitige Zulassung für dasselbe Studium an mehr als einer Universität in Österreich unzulässig ist.

Die Terminvereinbarung für die persönliche Einschreibung ist bis spätestens 5. September (Wintersemester) bzw. 05. Februar (Sommersemester) in der Studienabteilung durchzuführen. Bringen Sie folgende Dokumente zur persönlichen Einschreibung mit:

  • die angeführte formlose Bestätigung Ihrer Universität,
  • Pass/Personalausweis,
  • E-Card,
  • das aktuelle Studienblatt von Ihrer Universität sowie
  • die Unterlagen, die für die Zulassung zu Ihrem Studium notwendig waren (Maturazeugnis, Studienabschlusszeugnis). Beachten Sie, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen mit prüfungsimmanentem Charakter, die von der/dem jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter*in vorgegeben werden, ebenso erfüllen müssen.

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