Änderung der Anmeldeformalitäten bei Klausuren für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen
Die Änderung der Satzung (vgl. MBl. Nr. 47, vom 26.01.2016), die unter § 15 Abs 7 festlegt, dass ein unentschuldigtes Nichterscheinen von Studierenden bei einer Prüfung Folgen für den/die Studierende/n haben wird, macht eine Neugestaltung der Anmeldeformalitäten bei Klausuren für nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen am Fachbereich notwendig:
Ab sofort ist eine Anmeldung zu Klausurterminen bis spätestens 48 Stunden vor der Prüfung notwendig; diese ist von der/dem Studierenden auf PlusOnline selbst durchzuführen.
Ebenso ist eine Abmeldung von einem Klausurtermin nur mehr bis spätestens 48 Stunden vor dem Prüfungszeitpunkt möglich; eine etwaige Abmeldung ist ebenfalls auf PlusOnline durchzuführen.
Erscheinen Studierende nicht zu einer Prüfung, ohne sich ordnungsgemäß abgemeldet zu haben (oder durch ein unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis verhindert gewesen zu sein), ist die Ablegung dieser Prüfung frühestens nach 40 Kalendertagen möglich.
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