Was du über Studienbeihilfen wissen solltest!


Sparschwein

Studium und Unileben stehen für einen neuen Lebensabschnitt, neue Freund*innen und nicht zuletzt auch Wissensbildung. Doch Studium und Unileben beinhalten auch Studiengebühren, Semestertickets, Kursmaterialien, Selbstversorgung und mehr. Ohne, aber auch trotz der Unterstützung durch die Eltern wird es da oft etwas knapp in der Geldtasche. Ein Nebenjob scheint für viele Studierende die passende Lösung, obwohl das nicht selten mit Stress und Frust im Studium verbunden ist. Eine dahingehend willkommene Alternative sind Studienbeihilfen.

Staatliche Förderungen, Studienbeihilfen und Zuschüsse gibt es einige, ebenso auch universitäre. Damit wir aus diesem Artikel keinen Paragraphendschungel machen, brechen wir das Ganze im Folgenden auf das Wesentliche herunter. In diesem Beitrag erhältst du somit eine Übersicht über bestehende Möglichkeiten und Informationsstellen betreffend Studienbeihilfen.

Studienbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen

Einfach Antrag ausfüllen und zack wird das Bankkonto gefüllt – schön wär’s. Bevor du eine Studienbeihilfe beantragst, muss zunächst geklärt sein, ob du deine Reifeprüfung in Österreich absolviert hast. Ist dem so, gelten dennoch weitere  Voraussetzungen. Diese findest du auch auf der Informationsseite stipendium.at.

Generell ist der Bezug aller Förderungen und Studienbeihilfen an Regeln für Studienwechsel, Studiendauer und -leistung geknüpft. Einen guten Überblick bietet dahingehend die ÖH-Sozialbroschüre. So erhältst du bspw. nur eine Förderung für ein Studium (Lehramt: 2 Unterrichtsfächer; Fachwechsel = Studienwechsel). Ein Zweitstudium ist kein Leistungsnachweis und erhält auch keine zusätzliche Förderung. Insgesamt darfst du dein Studium maximal 2x wechseln. Aber auch nur, wenn dies innerhalb der ersten beiden Semester einer inskribierten Studienrichtung geschieht. Nach den ersten beiden Semestern ist ein Leistungsnachweis in Form von positiven Zeugnissen zu erbringen.

Was das Ausmaß der Leistung betrifft, gibt es Unterschiede. Für die Familienbeihilfe und die Krankenversicherung musst du 16 ECTS nach 2 Semestern nachweisen können. Für eine Studienbeihilfe bzw. ein Selbsterhalter*innenstipendium brauchst du 30 ECTS nach 2 Semestern. Bedenke jedoch: wenn du immer nur die geforderte Leistung erbringst, hast du am Ende des Studiums ein Problem – denn in den Studienplänen (Curricula) wird pro Semester ein Pensum von 30 ECTS vorgeschlagen. Das bedeutet, dass du im schlechtesten Fall die Förderung für ein nachfolgendes Master-Studium oder die Inanspruchnahme eines Toleranzsemesters gefährden könntest. Das kannst du so auch im  Studienförderungsgesetz nachlesen.

Info: Für Themen wie Studienbeihilfe, Selbsterhalter*innen-Stipendium, Mobilitätsstipendium, Studienabschluss-Stipendium oder Auslandsbeihilfe ist in der Regel die Studienbeihilfenbehörde zuständig. Diese hat an jedem Studienstandort ein Büro – so auch in  Salzburg.

Anspruch auf Studienbeihilfe

Laut § 4 StudFG haben alle österreichische Staatsbürger*innen „gleichgestellte Ausländer*innen und Staatenlose“ Anspruch auf Studienbeihilfe, wie es laut Studienbeihilfenbehörde heißt. Im Detail betrifft das…

  • ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten und Universitäten der Künste,
  • Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt,
  • ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen,
  • ordentliche Studierende an österreichischen öffentlichen oder anerkannten privaten Pädagogischen Hochschulen,
  • ordentliche Studierende an mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Konservatorien
  • und Studierende an medizinisch-technischen Akademien und an Hebammenakademien.

Ebenfalls Anspruch auf Studienbeihilfe haben Student*innen, die an Bildungseinrichtungen studieren, welche nach dem Universitäts-Akkreditierungsgesetz als Privatuniversitäten akkreditiert sind. Außerdem gilt der Anspruch auf Studienbeihilfe auch für Student*innen Südtiroler Fachhochschulen und Universitäten. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Verordnung des zuständigen Bundesministers vorliegt. Wie das Ganze für EWR-Bürger*innen, Drittstaatsangehörige, Staatenlose und Konventionsflüchtlinge aussieht, kannst du  hier nachlesen.

Studienbeihilfen Ringmappe

Sind alle nötigen Voraussetzungen im Vorfeld geklärt, kannst du über verschiedene Wege online deinen  Antrag stellen. Über die Höhe deiner Studienbeihilfe entscheiden verschiedene Faktoren, die du  hier im Detail nachlesen kannst. Grundlegend gilt, so die Studienbeihilfenbehörde, für dich eine jährliche Höchststudienbeihilfe von € 8.580,-, wenn…

  • du am Studienort wohnen musst, weil die tägliche Hin-/Rückfahrt vom Wohnsitz der Eltern zum Studienort zeitlich nicht zumutbar ist. Im Zuge dessen musst du eine amtliche Meldung vorweisen, dass du am Studienort wohnhaft bist (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
  • du das 24. Lebensjahr vollendet hast.
  • deine Eltern verstorben sind (Vollwaise).
  • du zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet bist.
  • du verheiratet bist oder in eingetragenen Partnerschaft lebst.
  • du dich vor der ersten Zuerkennung einer Studienbeihilfe wenigstens 4 Jahre durch eigene Einkünfte zur Gänze selbst erhalten hast (siehe  Selbsterhalter*innen-Stipendium).

Trifft keine der oben angeführten Punkte auf dich zu, beträgt deine jährliche Höchststudienbeihilfe € 6.000,-.

Familien- und Wohnbeihilfe, Studienzuschuss, Leistungs- und Förderungsstipendium

Geht es um deine Familienbeihilfe musst du dich dafür beim Bundeministerium für Familie und Jugend informieren. Weiterführend klärt diese Angelegenheit dann das für dich zuständige  Wohnsitz-Finanzamt. Was eine Wohnbeihilfe betrifft, so ist diese länderbezogen und wird nur unter bestimmten  Voraussetzungen gewährt.

Studienbeihilfen Taschenrechner

Erhältst du als Studienbeihilfebezieher*in einen Studienzuschuss, bekommst du deinen vollen Studienbeitrag refundiert. Dies tritt auch dann ein, wenn das Einkommen (Eltern, eigenes, Ehepartner*in) über den Grenzen für die Studienbeihilfe liegt (siehe auch  hier). Was ein Leistungsstipendium (für hervorragende Studienleistungen) angeht, so musst du nach Studienabschluss an deiner Fakultät dafür ansuchen. Gleiches gilt für ein Förderungsstipendium (für überdurchschnittlichen Studienerfolg aufgrund wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten). Du benötigst in beiden Fällen einen Notendurchschnitt unter 2.0 und die Mindeststudiendauer nach dem Studienförderungsgesetz muss eingehalten worden sein. Die Förderungen sind außerdem Einmalzahlungen, deren Höhe zwischen € 750,- und € 1.500,- liegt.

Als Student*in der Universität Salzburg kannst du zudem eine Förderung für dein Auslandssemester bzw. -jahr beantragen. Was es dafür braucht, verrät dir das Team des Büros für Internationale Beziehungen. Ebenfalls gibt es ein ÖH-Sozialstipendium sowie eine ÖH-Kinderbetreuungs- und Fahrkostenunterstützung. Anträge für diese Zuschüsse stellst du über deinen Meine ÖH-Zugang, wo du auch die geforderten Dokumente hochlädst. Die ÖH-Stipendien sind Einmalzahlungen, für die im Vorfeld bestimmte Leistungen vorliegen müssen.

Darf es eine Krankenversicherung sein?

Bist du Student*in, bist du krankenversichert. Irrtum! Denn, wenn die Voraussetzungen für eine Mitversicherung nicht mehr erfüllt werden und du auch keine Pflichtversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze vorweisen kannst, dann bist du nicht krankenversichert. Besuche bei deiner Hausärztin bzw. deinem Hausarzt oder Krankenhausaufenthalte müsstest du somit selbst bezahlen, sofern du keine Selbstversicherung abgeschlossen hast. Wenn du wiederum gleich nach der Matura mit dem Studium beginnst, kannst du weiter bei deinen Eltern mitversichert sein.

Was du auch bedenken solltest, ist, dass eine Krankenversicherung und die ÖH-Versicherung nicht dasselbe sind. Die ÖH-Versicherung ist keine Krankenversicherung und ersetzt diese auch niemals! Wenn du ein ÖH-Mitglied bist, bist du mit der ÖH-Versicherung ausschließlich im Rahmen deines Studiums unfall- und haftpflichtversichert. Informationen und Ansprechparter*innen zu diesem Thema findest du  hier.

Für mehr Informationen zum Thema Sozialversicherung solltest du am besten die ÖH-Sozialbroschüre oder die Broschüre  Studieren, Arbeiten und Sozialversicherung einsehen. Bei weiteren Fragen steht dir das Team des ÖH Beratungszentrums Salzburg jederzeit zu Verfügung.

Übrigens: Links zu Antragsformularen für verschiedene Versicherungen findest du auf der ÖH-Homepage.

Du bist aus Deutschland und studierst in Österreich

Bis jetzt war in erster Linie die Rede von österreichischen Student*innen. Doch wie steht es um unsere deutschen Nachbar*innen, die für ein Studium nach Österreich kommen? Auch in diesem Fall spielen Studienbeihilfen eine wesentliche Rolle.

Kindergeld

Wenn du aus Deutschland kommst und hier in Österreich studierst, hast du auch noch weiterhin Anspruch auf dein Kindergeld, soviel gleich vorweg. Zumindest bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Weiterführende Informationen findest du  hier.

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Gemessen an der aktuellen Gesetzeslage kann für ein Auslandstudium innerhalb der EU sowie in Österreich von Beginn an bis zum Erreichen des ausländischen Ausbildungsabschlusses  BAföG bezogen werden. In Bezug darauf gelten an sich die gleichen Förderungsvoraussetzungen wie bei einem Studium in Deutschland. Beinhaltet sind folgende Leistungen:

  • BAföG zum Lebensunterhalt (gleiche Regeln wie bei einem Studium in Deutschland)
  • Übernahme der ausländischen Studiengebühren von bis zu € 600,- für max. 1 Jahr
  • Hin-/Rückreise einmal jährlich (pauschal € 250,-)
  • Zuschlag zu eventuellen Zusatzkosten für die Krankenversicherung.

Sinn dieser Unterstützung ist die Deckung anfallender Kosten für eine notwenige Grundausstattung, Arbeitsmaterialien, Versicherungen, Essen etc. Was BAföG betrifft, so ist die Leistung nach den ersten 4 Semester mit 60 ECTS nachzuweisen. Gegen Ende des Studiums gibt es kein Toleranzsemester – das bedeutet, dass du dich an den Semestervorschlag im Curriculum halten musst. Für deutsche Studierende, die in Österreich studieren ist übrigens die Landeshauptstadt München (Referat für Bildung und Sport;
Amt für Ausbildungsförderung)
verantwortlich, was Studienbeihilfen betrifft.

Krankenversicherung

Wenn du aus Deutschland kommst, hast du die Wahl. Du kannst entweder in Deutschland mitversichert bleiben (Infos dazu  hier) oder aber dich dort abmelden und in Österreich eine Krankenversicherung abschließen. Wie das geht, erfährst du beispielsweise bei der Gebietskrankenkasse Salzburg.

An dieser Stelle angekommen, herrscht bei dir hoffentlich nicht mehr Verwirrung als zu Beginn des Beitrags. Wichtig ist, dass du dir einen Überblick verschaffst, deine anfallenden Kosten im Blick behältst und dich ausreichend (am besten auch persönlich) bei genannten Beratungsstellen informierst. Verlasse dich nicht ausschließlich auf die Worte anderer Kommilitonen, auch, wenn diese es nur gut meinen. Mach dir selbst ein Bild und vermeide auf diese Weise böse Überraschungen. Unterstützung und Studienbeihilfen für Student*innen gibt es einige. Voraussetzungen, Regeln und Verantwortung spielen dabei jedoch stets eine entscheidende Rolle.

Tipp: Betreffend Studienbeihilfen findest du unter grants.at eine große Stipendiendatenbank, worin alle Zielländer, Herkunftsländer und Förderungen nach studienbiographischer Situation gelistet sind.

Euer commUNIty-Redaktionsteam

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Titelbild:  Andre Taissin on  Unsplash
Ringordner:  Lubomyr Myronyuk on  Unsplash
Taschenrechner: Bild von  Bruno Glätsch auf  Pixabay