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Nachwuchswissenschaftler mit Preisen des Bankenverbands ausgezeichnet

Salzburger Unternehmensrecht räumt beim Bankenverbandspreis 2021 ab. Univ.-Ass. Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. wurde mit einem der beiden Hauptpreise des Bankenverbands ausgezeichnet. Nebenpreise ergingen an Univ.-Ass. Mag. Julian Koblmüller und Dr. Manuel Steiner.

Der Bankenverbandspreis wird seit mehr als 40 Jahren im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechts ausgeschrieben. Er wird ausschließlich für Arbeiten vergeben, die dem strengen Peer Review durch eine wissenschaftliche Fachjury standhalten. Er ist ein Gütesiegel, das für wissenschaftliche und fachliche Qualität steht. Drei von neun Preisen gingen in diesem Jahr nach Salzburg. Damit ist die Salzburger Juristenfakultät deutlich überrepräsentiert. Dies unterstreicht die schon seit jeher starke Position des Salzburger Unternehmensrechts. O.Univ.-Prof. DDr. DDr. h.c. J. Michael Rainer, Dekan der Rechtswissen­schaftlichen Fakultät, zeigte sich hocherfreut: „Durch die dreifache Auszeichnung vielversprechender junger Wissenschaftler zeigt sich die exzellente Förderung des juristischen Nachwuchses an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg.“

Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. erhielt einen der beiden Hauptpreise für seine im Linde Verlag publizierte Arbeit „Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH und Co KG“. Der Vorsitzende der Jury, Univ.-Prof. Dr. Martin Winner, führt dazu in der Begründung aus:

„Andreas Gaggl hat mit seiner Dissertation zum Thema ‘Gläubigerschutz bei Umgründungen der GmbH & Co KG’ ein praktisch wichtiges und dogmatisch äußerst anspruchsvolles Thema bravourös behandelt. In seiner sehr gut lesbaren und äußerst lesenswerten Arbeit entwickelt er für wichtige Fragen eine Vielzahl eigenständiger und überzeugender Lösungen, die sich ausgezeichnet in das bestehende System einordnen. Damit hat er Wesentliches zur Diskussion dieser Rechtsfragen beigetragen.”

Zum Inhalt: Unternehmerische Aktivitäten sollen sich nicht auf „Einzelkämpfer“ beschränken. Daher stellt der Gesetzgeber verschiedene Gesellschaftsformen zur Verfügung. Diese werden in Personen- und Kapitalgesellschaften eingeteilt. Bei Personengesellschaften (wie der KG) haftet mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei Kapitalgesellschaften (wie der GmbH) haftet dagegen nur die Gesellschaft selbst. Indes hat diese Haftungsbeschränkung ihren Preis. Es gelten strenge Bestimmungen zur Aufbringung und Erhaltung eines Mindestkapitals, das den Gläubigern als Befriedigungsfonds dienen soll. Grundgedanke der GmbH & Co KG ist es, die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften in einer Rechtsform zu kombinieren. Sie wurde denn auch nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch die Praxis geschaffen. Obwohl es sich um eine Personengesellschaft handelt, trifft keine natürliche Person eine unbeschränkte Haftung. Für die Gesellschaftsgläubiger kann das problematisch sein. Hinzu kommt, dass sich wirtschaftliche Gegebenheiten ständig ändern. Mitunter ist es dann sinnvoll, die rechtlichen Strukturen anzupassen und z.B. aus einer GmbH eine GmbH & Co KG zu machen oder umgekehrt (Umgründung). Das bringt für die Gesellschaftsgläubiger wiederum besondere Gefahren mit sich. Damit ist das Forschungsfeld der Arbeit auch schon umschrieben: Im Kern geht es um Gläubigerschutz bei Umgründung einer gesellschaftsrechtlichen Mischform. Aufbauend auf der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zum Einlagenrückgewährverbot werden insbesondere Realteilung, Umwandlung und Vermögensübergang nach § 142 UGB behandelt. Erstbetreuer der Arbeit war Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Auer. Die Zweitbetreuung hat Herr az.Univ.-Prof. DDr. Patrick Warto übernommen.

Mag. Julian Koblmüller wurde von der Fachjury mit einem Nebenpreis ausgezeichnet. Die im LexisNexis Verlag erschienene Monografie mit dem Titel „Die Anfechtung von Personengesellschaftsverträgen wegen Irrtums“ behandelt eine Materie an der Schnittstelle von allgemeinem Zivilrecht und dem Personengesellschaftsrecht. Kernfrage ist, ob und inwieweit die irrtumsrechtlichen Bestimmungen der §§ 871 ff ABGB mit ihren Rechtsfolgen auf Personengesellschaftsverträge Anwendung finden. Es geht – vereinfacht ausgedrückt – darum, ob eine Person, die sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks (z.B. den Betrieb eines Unternehmens) mit anderen zusammenschließt, den Vertrag rückwirkend beseitigen und das bisher Geleistete zurückverlangen kann, wenn sie beim Vertragsabschluss falschen Vorstellungen unterlegen ist. Solche Irrtümer eines Gesellschafters können beispielsweise in Bezug auf seine Vertragspartner, die eingegangenen Verpflichtungen, die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten oder aber auch hinsichtlich des zukünftigen wirtschaftlichen Erfolgs auftreten. Betreuer war ebenso Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Auer.

Dr. Manuel Steiner erhielt ebenfalls einen Nebenpreis für seine im MANZ Verlag veröffentlichte Arbeit „Geschäftsleiterhaftung im Wettbewerbsrecht“. Untersucht wurden innenhaftungsrechtliche Probleme wie die Frage, ob eine gegen ein Unternehmen verhängte, zum Teil exorbitant hohe, Kartellgeldbuße vom Geschäftsleiter herausverlangt werden kann oder ob Vorteile, die aus einem Kartellverstoß resultieren, bei der Schadenersatzhaftung des Geschäftsleiters zu berücksichtigen sind. Auch die Frage, wie ein Geschäftsleiter beim alltäglichen Problem der unklaren Rechtslage vorzugehen hat, wurde diskutiert.  Außerdem war zu klären, ob ein Manager für Kartellrechts- und Wettbewerbsverstöße nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber geschädigten Dritten haftet. Schließlich wurde untersucht, ob und inwieweit eine Beschränkung der möglicherweise existenzvernichtenden Haftung möglich ist. Erstbetreuer der Arbeit war Herr RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer. Zweitbetreut wurde die Studie von Herrn em. o.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley).

Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. ist als Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Univ.-Prof. Dr. Martin Auer tätig. Mag. Julian Koblmüller war dort bis letztes Jahr Studienassistent und ist nun Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht am Lehrstuhl von Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber. Dr. Manuel Steiner war Universitätsassistent am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und absolviert zurzeit seine Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Linz.

Die Preisträger 2021

Hauptpreisträger

Univ.-Ass. Dr. Andreas GAGGL, LL.B. oec.
„Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH & Co KG“

Univ.-Ass. Dr. Lukas HERNDL, LL.M. (Berkeley)
„Die Sicherheitentreuhand“

Nebenpreisträger

Fabian AUBRUNNER, LL.M. (WU), LL.B. (WU), B.Sc. (WU)
„Möglichkeiten und Grenzen der privatautonomen Schaffung von (dematerialisierten) Wertpapieren in Österreich“

Dr. iur. Constantin HOFER
“Ausgewählte zivilrechtliche Fragen des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes“

Dr. Benedikt HÖRTENHUBER
„Betriebliche Altersvorsorge durch Pensionskassen im nationalen und internationalen Steuerrecht“

Dr. Jan KNESL, MSc
„Bankspezifische Aspekte der Zinsschranke“

Univ.-Ass. Mag. Julian KOBLMÜLLER
„Die Anfechtung von Personengesellschaftsverträgen wegen Irrtums bei Vertragsabschluss“

Mag. Dr. iur. Günther SCHAUNIG, BA
„Gleichheitssatz und Abgabenrecht“

Dr. Manuel STEINER
„Geschäftsleiterhaftung im Wettbewerbsrecht“

Foto1 v.l.n.r.: Professor Wolfgang Faber, Preisträger Manuel Steiner, Professor Martin Auer, Hauptpreisträger Andreas Gaggl, Professor Friedrich Harrer, Preisträger Julian Koblmüller und Professor Michael Rainer.

Foto2 v.l.n.r.: Die Preisträger Manuel Steiner, Andreas Gaggl (Hauptpreisträger) und Julian Koblmüller

Fotos: © Kolarik

Kontakt:

Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Auer
Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht
der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Tel.: +43 662 8044 3515
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