Pressemeldungen

AK Wissenschaftspreise für 3 Salzburger Arbeitsrechtler/innen

Für ihre exzellenten Dissertationen wurden die Jungjuristinnen Anna Lisa Engelhart und Stella Weber vom Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg jeweils mit dem Wissenschaftspreis der AK Salzburg 2019 ausgezeichnet. Fabian Josef Pullacher erhielt den AK Wissenschaftspreis für seine Diplomarbeit über Social Media Aktivitäten als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Preise sind mit je 1.250 Euro dotiert.

Anna Lisa Engelhart (Jg. 1991) hat sich in ihrer Dissertation mit der Nichtigkeit von Arbeitsverträgen beschäftigt. Im Fokus stand die Frage, wie man rechtlich begründen kann, dass trotz eines nichtigen Arbeitsvertrags Entgelt bezahlt werden muss. Verträge, die gegen ein Gesetz oder gegen die guten Sitten verstoßen, sind gemäß Zivilrecht nichtig und müssen rückabgewickelt werden. Arbeitsrechtlich ist dies deshalb problematisch, weil ein Arbeitnehmer der vielleicht schon monatelang gearbeitet hat bevor die Nichtigkeit aufkommt, keinen Entgeltanspruch hätte. Wird ein Ausländer ohne Beschäftigungsbewilligung („schwarz“) beschäftigt, hat er nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz trotzdem einen Entgeltanspruch. Es gibt aber Fälle, die keine entsprechende gesetzliche Regelung aufweisen, wie zum Beispiel, wenn ein Jugendlicher unter Verstoß gegen das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz in der Nacht beschäftigt wird. Solche Fragestellungen hat Engelhart aufgearbeitet und untersucht, ob das Konzept hinter den Regelungen vernünftig ist. Für Diskussionen sorgte vor Jahren etwa die Rechtsprechung des OGH, wonach der Vertrag mit einer Prostituierten rechtswidrig und nichtig ist, was dazu führte, dass sie keinen durchsetzbaren Entgeltanspruch hatte. Erst 2012 wurde die Entscheidungspraxis geändert.

Stella Weber (Jg. 1992) hat in ihrer Dissertation („Pönale Elemente im Arbeitsrecht“) untersucht, wo im Arbeitsrecht Verwaltungsstrafen für die Nichteinhaltung von Gesetzen vorgesehen sind, zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber das Entgelt nicht korrekt zahlt oder Arbeitszeiten oder Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden. Dabei hat Stella Weber auch einen Vergleich mit pönalen Elementen im Schadenersatzrecht angestellt. Ein Beispiel dafür ist die Entschädigungszahlung bei Diskriminierung (zB aufgrund des Geschlechts) von Arbeitnehmer/innen. Der den tatsächlichen Schaden übersteigende Ersatzanspruch hat eine Abschreckungsfunktion und soll Diskriminierungen verhindern. Weber untersucht, wie konsistent das Strafensystem des Arbeitsrechts ist und macht Verbesserungsvorschläge.

Betreut wurden beide preisgekrönten Dissertationen am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Bereichsteil Arbeitsrecht und Sozialrecht) vom Salzburger Arbeitsrechtsexperten Professor Rudolf Mosler. 

Fabian Josef Pullacher (Jg. 1995) hat sich in seiner Diplomarbeit mit dem Thema „Social Media Aktivitäten als Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ auseinandergesetzt. Die Zahl der User von sozialen Medien steigt ständig, auch im Arbeitsalltag, was dazu führt, dass Social Media Aktivitäten zunehmend an Bedeutung für das Arbeitsrecht gewinnen. Ein Hassposting, ein Bild das einen Arbeitnehmer beim „Blaumachen“ zeigt, die Nutzung der sozialen Medien während der Arbeitszeit etc. können für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Bedeutung sein, wie etwa der Fall eines Bankkassiers in Niederösterreich gezeigt hat, der wegen eines unglücklichen Facebook-Postings entlassen wurde. Es kursierten Gerüchte, dass er Geld unterschlagen habe; er setzte sich unter anderem damit zur Wehr, dass er per Facebook-Post einen Arbeitskollegen fragte, ob die vermissten 15.000 Euro wieder aufgetaucht seien. Der Beitrag wurde auf dem öffentlichen Profil dieses Arbeitskollegen gepostet und wenig später wieder gelöscht. Der Mitarbeiter wurde wegen Vertrauensunwürdigkeit fristlos entlassen. Der Mann hat das Urteil bekämpft, wurde aber bereits in dritter Instanz abgewiesen. Wer Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse auf Facebook verrät, darf entlassen werden, hat der OGH entschieden. Welche Aussagen und Verhaltensweisen eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtfertigen können, das hat Fabian Pullacher in seiner Arbeit untersucht.

Betreuerin der ausgezeichneten Diplomarbeit war Prof. Susanne Auer-Mayer, die selbst erst kürzlich für ihre Habilitationsschrift („Mitverantwortung in der Sozialversicherung“) mit dem renommierten – mit 7.000 Euro dotierten – Herbert-Tumpel-Preis geehrt wurde. Im März 2020 wechselt die 34Jährige von der Universität Salzburg an die Wirtschaftsuniversität Wien, als Universitätsprofessorin für Arbeits- und Sozialrecht, Schwerpunkt Digitalisierung in der Arbeitswelt.

Mit Susanne Auer-Mayer unter den allerbesten der jungen österreichischen Arbeitsrechtsexperten ist auch Prof. Elias Felten von der Universität Salzburg, der für seine Habilitationsschrift („Koalitionsfreiheit und Arbeitsverfassungsgesetz“) mehrfach ausgezeichnet wurde (Kurt-Zopf-Preis, Kardinal-Innitzer-Preis). Im Dezember 2019 wurde der 38Jährige nach einer Teilzeitprofessur unbefristet und in vollem Beschäftigungsausmaß als Universitätsprofessor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an die Johannes Kepler Universität Linz berufen.

Kontakt
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler
Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht
Churfürststraße 1
5020 Salzburg
t.: 0662 8044-3202

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