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Gustav Kuhn vom Verdacht des Plagiats entlastet

Die von der Universität Salzburg eingesetzte „Kommission für die Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ ist nach Prüfung des Verdachts, Gustav Kuhn, seit langem künstlerischer Leiter der Tiroler Festspiele Erl, habe in seiner 1969 fertiggestellten Dissertation „Wert und Sinn im musikalischen Kunstwerk“ plagiiert, zu dem Ergebnis gekommen, das Verfahren einzustellen.

Dieser Erkenntnis der Kommission liegt auch eine Stellungnahme der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI) zugrunde. In der Begründung wird festgehalten:

Zwar weist die 1969 an der Universität Salzburg betreute und eingereichte Doktorarbeit Kuhns nebst handwerklichen Fehlern plagiierte Textpassagen auf. Diese wurden bereits in den beiden Dissertationsgutachten festgestellt und haben zu einer entsprechenden Bewertung der Arbeit geführt. Entscheidend ist jedoch, dass sich die plagiierten Textpassagen in einem Teil der Arbeit befinden, der ausweislich der Gliederung der Arbeit darstellenden Charakter hat. Kuhn unternimmt in keiner Weise und an keiner Stelle den Versuch, diese Passagen als eigene Aussagen vorzuspiegeln. Vielmehr referiert er unmissverständlich fremde Gedanken. Dass deren Herkunft teilweise nicht sorgfältig nachgewiesen wurde, stellt einen handwerklichen Mangel da, erlaubt jedoch weder für sich genommen noch im Kontext die Feststellung einer absichtlichen Täuschung. Im fünften Kapitel der Dissertation entwickelt Kuhn seine eigene Theorie. Wären hier Textteile, die von anderen Autoren stammen, nicht ausgewiesen gewesen, so wäre dies gravierend und hätte zum Vorwurf vorsätzlichen Plagiats führen müssen. Solche Passagen konnten jedoch nicht identifiziert werden.