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Vorratsdatenspeicherung widerspricht Verfassungsrecht

Der Verfassungsrechtsexperte Walter Berka von der Universität Salzburg legte im Rahmen des 18. Österreichischen Juristentages (10.-12. Mai 2012, Linz) ein Verfassungsgutachten zum Thema „Das Grundrecht auf Datenschutz im Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit“ vor.

Foto: Univ.-Prof. Dr. Walter Berka | © PLUS

Vorratsdatenspeicherung stößt auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken

Die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung widerspricht in entscheidenden Punkten dem österreichischen Verfassungsrecht. Das ist eine der zentralen Aussagen in einem umfassenden Gutachten, das der Salzburger Verfassungsjurist Walter Berka am Donnerstag, 10. Mai 2012, dem 18. Österreichischen Juristentag vorgelegt hat. Die Bedenken richten sich nicht so sehr gegen die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, über deren Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof entscheiden wird, als gegen ihre Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber. Bedenken bestehen in erster Linie gegen die defizitäre Ausgestaltung des Rechtsschutzes der Menschen, deren Telefon- und Internetdaten ohne konkreten Anlass für die Dauer von sechs Monaten gespeichert und von der Polizei und Justiz abgerufen werden können. „Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe“, heißt es dazu in dem Gutachten.

Die Spannungslage von Freiheit und Sicherheit

Der 18. Österreichische Juristentag findet vom 10. bis 12. Mai 2012 in Linz statt. Er greift in seinem öffentlich-rechtlichen Teil das Spannungsverhältnis zwischen der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der Freiheit des Einzelnen und seinen Grundrechten auf. Die Aktualität des Themas wird nicht nur durch die Vorratsdatenspeicherung, sondern auch durch die jüngste Sicherheitsgesetzgebung belegt, durch die weitere Befugnisse der Polizei zur geheimen Überwachung geschaffen wurden. In zwei Arbeitstagen wird dieses Thema auf der Grundlage des Gutachtens von Walter Berka und weiterer Referate hochrangiger Expertinnen und Experten diskutiert werden.

Ist der Datenschutz in einer Sackgasse gelandet?

Es sind nicht nur die staatlichen Überwachungsbefugnisse, die am Juristentag behandelt werden. In seinem Gutachten legt Walter Berka dar, dass die Privatsphäre des Menschen heute in einem Maß wie nie zuvor in Bedrängnis geraten ist. Das klassische Datenschutzrecht befindet sich in einer Krise und ist immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem Datenhunger der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung zu schützen. Überzogene Erwartungen an einen formalen Datenschutz, der jeden Informationsverkehr einer strikten bürokratischen Überwachung unterwerfen möchte, schwächen in Wahrheit den Schutz der privaten Sphäre. In dieser Lage plädiert Berka für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses wieder seine Funktion als wirksamer Schutzschirm vor einem tatsächlichen Missbrauch von Informationsmacht erfüllen kann.

Weitere Informationen:

Die öffentlich-rechtliche Abteilung des 18. Juristentages steht unter dem Vorsitz von Prof. Christoph Grabenwarter und Prof. Kurt Heller. Neben dem Gutachten von Prof. Walter Berka werden Referate von Prof. Georg Lienbacher, Prof. Franz Merli, Polizeipräsident Gerhard Pürstl und Prof. Susanne Reindl-Krauskopf vorgetragen.

Das Programm des 18. Österreichischen Juristentages (Linz, 10. bis 12. Mai 2012) kann unter www.juristentag.at/programm.html  abgerufen werden.

O.Univ.Prof. Dr. Walter Berka ist Wirkliches Mitglied der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Salzburg. www.uni-salzburg.at/vvr/berka

 

Kontakt:

Univ.-Prof. Dr. Walter Berka,

Fachbereich Öffentliches Recht der Universität Salzburg

3621 oder Sekretariat: DW-3620

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