HAYBÄCK Gerwin

Ao.Univ.-Prof. Dr.iur. Dr.phil. Gerwin Haybäck

Ao.Univ.-Prof. Dr.iur. Dr.phil. Gerwin Haybäck
Ao. Univ.-Prof. für Unternehmensrecht im BT Prof. Auer

Churfürststraße 1 (Raum Nr.: 1.75), 5020 Salzburg – Österreich

Tel.: +43/ (0)662 / 8044-3506
E-Mail:

Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht

Unternehmensrecht


Lehrveranstaltungen


FA-Unternehmensrecht und VO-Prüfungen:

Prüfungstermine zu FA-Unternehmensrecht und VO-Prüfungen finden bis aus weiteres nicht statt. Zugewiesene Studierende wurden bereits anderen Prüfer zugeordnet. Wenn dies nicht der Fall ist, dann bitte wenden Sie sich an das RWW-Prüfungsreferat um einen anderen Prüfuerzugeordnet zu werden.


Abhaltung der FA-Unternehmensrecht über Videokonferenz:
Die FA-Prüfung findet über das Internet statt. Über den Ablauf und die Voraussetzungen erhalten Sie hiermit genauere Informationen.

Liebe Studierende,
die bekannten Umstände zwingen uns, die mündlichen Fachprüfungen und Vorlesungsprüfungen aus Unternehmensrecht bis auf Weiteres anders zu organisieren. Dafür bitten wir Sie – auch im Lichte der eben ergangenen „COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung“ (C-UHV, BGBl II 2020/171) – um Beachtung der folgenden Punkte:

1. Die nächsten Prüfungen finden online im Rahmen einer Videokonferenz („Webex-Meeting“) statt. Dafür brauchen Sie lediglich einen persönlichen E-mail-Kontakt, einen Rechner mit (stabiler)  Internetverbindung sowie einer (intakten) Kamera- und Mikrofonfunktion. Während des gesamten Prüfungsverlaufes muß die wechselseitige Hörbarkeit und Sichtbarkeit gegeben sein. Ebenso Stimme, Mimik und Gestik müssen realitätsgetreu wahrnehmbar sein.

2. Die Termine dafür sind bei
Prof. Auer: keine Termine im WS 2022/23
Prof. Haybäck: Termine finden bis auf weiteres nicht statt

3. Sie melden sich telefonisch unter 0662/80 44-3507 an und bestätigen gleichzeitig, dass Sie mit der Durchführung als online-Prüfung einverstanden sind.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Prüfer, Datum der Prüfung, Matrikelnummer, Vor- und Nachname, Telefonnummer, Studium (Diplom RW oder Bakk R&W) und
Name und E-Mail einer allfälligen Vertrauensperson (s unten 6.). Auch sollten Sie mitteilen, wenn eine Vertrauensperson von Ihnen bei der Prüfung dabei ist, daß aber nicht erforderlich ist.
Absagen/Abmeldungen nach der regulären Abmeldefrist sind nur aus wichtigen Gründen zulässig und müssen ebenfalls per E-Mail erfolgen.

4. Wenn Sie triftige Gründe haben, die gegen diesen Prüfungsmodus sprechen, geben Sie dies sofort bei der Anmeldung bekannt, damit wir nach anderen Lösungen suchen können.  Bitte bedenken Sie aber, dass eine Prüfung im Präsenzmodus erst möglich sein wird, wenn die bestehenden Kontakt- und Betretungsbeschränkungen nicht mehr aufrecht sind.
5. Sie erhalten ehestmöglich (idR innerhalb eines Werktags nach der Anmeldungszeit) per E-Mail eine Anmeldebestätigung, die auch die Uhrzeit enthält, zu der Sie sich vor Ihrem Rechner (s oben 1.) bereithalten müssen.

6. Einen Tag vor diesem Termin erhalten Sie dann per E-Mail einen Link zugesendet, mit dem Sie (und allfällige Vertrauensperson/Zuhörer, s auch 8.) in die Videokonferenz einsteigen können.

7. Vor Beginn der Prüfung müssen Sie sich ausweisen und werden noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass die Prüfung abgebrochen wird, wenn der Verdacht besteht, dass Sie unerlaubte Hilfsmittel verwenden.

Somit vergewissern Sie sich bitte daß
a) Handys oder andere unerlaubte Hilfsmittel nich in Ihrem Aufenthaltsraum sind
b) Ihre Hände von der Kamera erfasst werden.
Ebenso stellen Sie bitte einen Spiegel bereit für die gesamte Prüfung. Dieser soll Einblick in die Oberfläche vor dem Laptop/elektronisches Gerät  und auf den Hintergrund/Wand hinter dem Bildschirm des Laptops/elektronischem Gerät geben. Ein kleiner Kosmetikspiegel ist meistens nicht ausreichend, da zu wenig erfasst wird.
Wenn bei der Prüfung gegebenenfalls Headsets verwendet werden so nehmen Sie diese bitte ab bei Beantwortung der gestellten Fragen.

8. Nachdem Sie den Raum, in dem Sie sitzen, mit der Kamera ausgeleuchtet haben und sichergestellt ist, dass allfällige Zuhörer (wenn solche nicht bereits elektronisch zugeschaltet sind, s oben 6.) hinter Ihnen und im Blickfeld der Kamera sitzt, kann die Prüfung beginnen.

9. Die Prüfungen dürfen auch wie sonst seitens der Studierenden nicht aufgezeichnet und auch nicht verbreitet werden. Über Fragen und Ergebnisse wird von den PrüferInnen ein Protokoll geführt, in das der/die Kandidat/in auf Verlangen elektronische Einsicht nehmen kann.

10. Nach Beendigung der Prüfung wird der Link zur Konferenz für Kandidat/in und allfällige Zuhörer gesperrt.

11. Wenn die Prüfung wegen technischer Probleme ohne Verschulden des/der Studierenden abgebrochen werden muss, wird sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt. Die abgebrochene Prüfung gilt dann nicht als Antritt.

12. Andere Personen (außer den angemeldeten Zuhörern/Vertrauenspersonen und dem „Host“ des Meetings) dürfen an der Video-Konferenz nicht teilnehmen.

Danke für Ihr Verständnis und alles Gute für die Prüfung, aber vor allem: Passen Sie bitte weiter gut auf sich (und die anderen) auf!

Mit freundlichen Grüßen

Gerwin Haybäck


Publikationen: 

Publikationsliste

 

Bakkalaureat-Klausuren HR:

 

 

Auszeichnung:

Leopold Kunschak Wissenschaftspreis 2009:

 

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