Informationen für Studierende

Anträge auf Erlass des Studienbeitrages sind im Wintersemester bis 31.10., im Sommersemester bis 31.3. zu stellen.Die Bestimmung, in der das geregelt ist findet sich in unserer Satzung in § 31 Abs. 3,: Mitteilungsblatt

Wenn Sie erstmals um Erlass ansuchen benötigen sie dieses Formular. Wenn sie einen Behindertenpass mit mind. 50% GdB haben ist dieser Antrag nicht nötig. 

Dieses Formular ist jedem Erlass beizufügen. Bitte hier den Punkt 14 ankreuzen.

Wenn Sie bereits einen Erlass bekommen haben und erneuern wollen könmnen Sie hier bestätigen, dass Ihre finanzielle Situation gleich bleibt, anderenfalls bitte den Raum für die Beschreibung Ihrer Situation nutzen. Alle gelb hinterlegten Textstellen bitte an Ihre Situation anpassen. Namen auf beiden Seiten eintragen! 

Falls Ihr Erlassantrag bewillgt wird und sie bereits eingezahlt haben.