Services für Mitarbeitende
Arbeiten mit Behinderung/chr. Erkrankung
Das Team Disability & Diversity der Abteilung FGDD ist gemeinsam mit den Behindertenvertrauenspersonen sowie deren Stellvertreter*innen für die Belange aller Mitarbeiter*innen mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en) zuständig. Wir setzen uns sowohl für individuelle Fragestellungen und Bedarfe als auch für eine strukturelle Weiterentwicklung eines inklusiven Arbeitsumfeldes an der Universität Salzburg ein.
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„Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ (Artikel 1 UN-Behindertenrechtskonvention)
Das bedeutet: für eine Behinderung ist nicht nur die Beeinträchtigung selbst entscheidend, sondern auch wie die Gesellschaft darauf reagiert und wie die gesellschaftliche Teilhabe durch Barrieren eingeschränkt wird.
Um diese Barrieren insbesondere im beruflichen Kontext abzubauen, sieht die österreichische Gesetzgebung erhöhte Schutzbestimmungen und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung(en) und / oder chron. Erkrankung(en) (kurz: MmB) vor. Voraussetzung der Inanspruchnahme ist die festgestellte Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen.
WICHTIGER HINWEIS: Der rechtliche Status einer begünstigt behinderten Person ergibt sich nicht automatisch aus der Tatsache einer Behinderung. Sie müssen einen Antrag um Feststellung beim Sozialministeriumservice stellen. Ein Behindertenpass nach dem Bundesbehindertengesetz gilt nicht als Nachweis der Begünstigteneigenschaft. Mehr Informationen zur Feststellung über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigt behinderten Personen finden Sie auf der Unterseite zum Feststellungsbescheid.
Es gelten die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes.
Arbeiten mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankungen an der Universität Salzburg
Wie jedes Unternehmen hat die Universität Salzburg eine Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter*innen nach dem Arbeitnehmer*innenschutzgesetz. Dieses Gesetz nimmt die Arbeitgeber*innen in die Pflicht, Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer*innen im Arbeitskontext durch die geeignete Arbeitsplatzgestaltung zu gewährleisten sowie Maßnahmen zur Unfallprävention zu setzen. Mehr Informationen über Ansprechpersonen, Maßnahmen und Angebote an der Universität Salzburg stellt die Abteilung Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Umweltmanagement zur Verfügung.
Für MmB aus dem Kreis der Personen mit begünstigter Behinderung gelten darüber hinaus weitere Schutzbestimmungen. Diese sind:
- Erhöhter Kündigungsschutz: Kündigungen erfordern die Zustimmung des Behindertenausschusses
- Entgeltschutz: aufgrund von Behinderungen darf es zu keiner Entgeltkürzung kommen
- Erhöhte Fürsorgepflicht: Die Universität Salzburg muss auf den Gesundheitszustand jede mögliche Rücksicht nehmen, soweit es die konkreten Betriebs- und Arbeitsbedingungen zulassen.
- Zugang zu Behindertenvertrauenspersonen: vertritt die Rechte von Mitarbeitenden mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en) – Mehr zur Position der BVP gibt es hier
Wer sind Ihre Ansprechpartner*innen an der Universität Salzburg?
Für Anliegen rund um das Thema Arbeiten mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en) an der Universität Salzburg ist die Abteilung Family, Gender, Disability & Diversity (FGDD) zuständig. Nehmen Sie mit uns Kontakt per E-Mail auf und vereinbaren Sie bei Bedarf ein Beratungsgespräch.
Das Team, das sich im Speziellen mit den entsprechenden Themen beschäftigt besteht aus:
- Melanie Etzelsberger
- Helga Gritzner
- Benedikt Linder
- Magdalena Mauracher
- Angela Schoibl
Wer kann sich an uns wenden?
Das FGDD-Team ist Ansprechpartner*in für:
- Mitarbeiter*innen mit Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en) – unabhängig davon, ob ein Begünstigtenstatus vorliegt
- Mitarbeiter*innen ohne Behinderung(en) und/oder chron. Erkrankung(en), welche mit MmB zusammenarbeiten
- Vorgesetzte und Abteilungsleiter*innen
- am Thema interessierte Personen
Commitment der Universität Salzburg
Die Leitung der Universität Salzburg steht dazu, der gesellschaftlichen Verpflichtung einer öffentlichen Universität nachzukommen. Besonders wichtig ist es der Universität, Inklusion in den Kernbereichen der Universität (Forschung & Lehre) zu leben.
Entsprechend ist die Universität Salzburg bemüht, eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen. Der Weg dorthin ist ein andauernder Prozess, in dem es natürlich noch Barrieren abzubauen gilt.
Wir (das Team von FGDD – Disability&Diversity) freuen uns über Ihre Hinweise, Kritik und Unterstützung! Nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!
Grundlagen der Universität Salzburg
- Satzung der Universität Salzburg, Fassung von 2022
- Richtlinien für die Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Personen an der Universität Salzburg (Beschluss des Senats vom 21.5.2005
Für Fragen, Anmerkungen oder Beratungsgespräche stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: FGDD / disability & diversity.
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