Leitfaden Nachteilsausgleich für Lehrende

Studierende mit Behinderung(en) und / oder chronischen Erkrankung(en) haben das Recht auf abweichende Prüfungsmethoden (Nachteilsausgleich). Ziel ist der Abbau von Barrieren und die Herstellung von Chancengleichheit. Die Lernziele bleiben unverändert, lediglich die Methode der Leistungsüberprüfung kann  angepasst werden. Abweichende Prüfungsmethoden werden aufgrund fachärztlicher Empfehlungen individuell auf die Bedürfnisse der Studierenden abgestimmt, z.B. verlängerte Prüfungszeit, ein ruhiger Prüfungsraum o.Ä.

An der Universität Salzburg werden Nachteilsausgleiche über die Abteilung FGDD, Bereich Disability & Diversity (D&D) organisiert.

Goldene Regeln zu abweichenden Prüfungsmethoden

Ihre Rolle als Lehrperson:

  • Informieren Sie die Studierenden: Weisen Sie zu Semesterbeginn allgemein auf die Möglichkeit der abweichenden Prüfungsmethoden hin
  • Achten Sie auf barrierefreie Dokumente und Vorbereitungszeit: Stellen Sie  Lehrunterlagen vorab barrierefrei bereit. Unterstützung durch D&D ist möglich.
  • Arbeiten Sie mit D&D zusammen: D&D koordiniert abweichende Prüfungsmethoden mit Ihnen und unterstützt bei der Umsetzung (z. B. Räume, Technik, Prüfungsaufsicht).
  • Rechtliche Grundlagen & Ablauf
  • Gesetzlicher Anspruch: Abweichende Prüfungsmethoden (Nachteilsausgleich) sind ein gesetzlich verankerter Anspruch, keine Bevorzugung.
  • Kontakt: Studierende wenden sich direkt an FGDD – Disability & Diversity (D&D). Bitte verweisen Sie Studierende an D&D.
  • Absicherung: abweichende Prüfungsmethoden sind nur rechtlich abgesichert, wenn sie von D&D geprüft und die Zustimmung des Vizerektorats für Lehre und Studierende eingeholt wurde.
  • Fristen: Studierende müssen sich so früh wie möglich, jedoch mindestens zwei Wochen  vor der Prüfung, bei D&D melden. Danach erfolgt die Kontaktaufnahme mit den Lehrenden durch D&D.

Essenzielles:

  • Vertraulichkeit: Vertrauliche Kommunikation zwischen Lehrenden, Studierenden und D&D ist wichtig! Es kommt zu keiner Offenlegung von Gesundheitsdaten, die nicht für die Durchführung von abweichenden Prüfungsmethoden nötig sind.
  • Kein „One size fits all“: Jede abweichende Prüfungsmethode wird individuell in einem Beratungsgespräch mit den Studierenden erarbeitet und in Rücksprache mit den Lehrenden für die Lehrveranstaltungen angepasst.
  • Didaktische Herausforderungen: Lernziel und abweichende Prüfungsmethoden zu harmonisieren kann herausfordernd sein. Wenden Sie sich gerne frühzeitig an D&D,  sollten Sie Fragen haben!
  • Inklusive Lehre: Auch Studierende mit Pflege- oder Betreuungspflichten können über FGDD Unterstützung erhalten. Bitte verweisen Sie Studierende gerne an FGDD!