Informationen für Bewerber*innen:

Jede Stellenausschreibung der PLUS beinhaltet folgende Aufforderung an Bewerber*innen mit Behinderungen bzw. chronische Erkrankungen:

Wenn Sie in Ihrer Bewerbung angeben, dass Sie eine Erkrankung bzw. Behinderung haben, ist jemand aus unserer Abteilung bei dem Hearing dabei, wenn Sie eingeladen werden. Unsere Abteilung wird insofern beigezogen, da wir im Bereich Behinderungen/chronische Erkrankungen die größte Expertise haben und den Abteilungsleitungen bzw. Entscheidungsgremien zur Seite stehen, wenn es um den heiklen Bereich Behinderung bzw. Erkrankung geht. Wir gehen nicht davon aus, dass Entscheidungsträger*innen absichtlich diskriminierende Fragen stellen, möchten aber durch unsere Anwesenheit und die Übernahme dieses Themenbereichs sicherstellen, dass sich die entscheidenden Personen auf die wesentlichen Fragen des Hearings konzentrieren können. Sie werden dann auch von uns im Hearing die Frage gestellt bekommen, ob es aufgrund der Erkrankung besondere Erfordernisse in der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsabläufe gibt. Da die Universität Salzburg auch eine Obsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter*innen als Dienstgeberin hat, würde sich die Universität, im Falle einer Anstellung, um die Bereitstellung der Adaptierung kümmern.