Nachweis der Deutschkenntnisse

Die für ein ordentliches Studium erforderlichen Deutschkenntnisse können durch Zertifikate nachgewiesen werden, aus denen hervorgeht, dass das Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens erreicht wird. Die Zertifikate als Nachweis der Deutschkenntnisse sind in der Studienabteilung vorzulegen. Wenn die BewerberInnen dieses Niveau nicht vorweisen können, gibt es derzeit folgende Möglichkeiten:

ACHTUNG: Ab Sommersemester 2019 kann die Ergänzungprüfung nur noch im Rahmen des Vorstudienlehrgangs (VPLUS) abgelegt werden.