Erasmus+ KA 131: Staff Training and Teaching
>>> Wie kann ich mich bewerben? <<<
Vor dem Aufenthalt?
1. Schritt:
Kontaktaufnahme mit Partnerinstitution und Übereinkommen über geplantes Vorhaben (Staff Training und Teaching)
2. Schritt:
Vollständiges Ausfüllen des Mobility Agreements (unterschrieben von AntragsstellerIn, Vorgesetzter/n an der Univ. Salzburg und Ansprechperson an der Gastinstitution)
Mobility Agreement zum Download für Staff Training: Mobility Agreement STT / Studienjahr 2026/2027 (Call 2026_KA 131)
Mobility Agreement zum Download für Staff Teaching: Mobility Agreement STA / Studienjahr 2026/27 (Call 2026 KA131)
3. Schritt:
Übermittlung des ausgefüllten Mobility Agreements via an Petra Höpfner.
Nach Prüfung des Mobility Agreements (STA oder STT) erhalten Sie eine E-Mail, über die Förderfähigkeit des eingereichten Vorhabens.
5. Schritt:
Ist das Vorhaben förderfähig, bitte in der HR um Beantragung einer Freistellung für die Zeit des Aufenthalts:
– Für wissenschaftliches Personal über FIORI
– Für nicht-wissenschaftliches Personal: Formular zum Antrag auf Freistellung ausfüllen und unterschrieben von AntragsstellerIn und Vorgesetzter/n via an HR senden.
Das Formular finden Sie unter: Antrag auf Freistellung_Erasmus (NUR für administratives Personal Erasmus+ Staff Training und Lehrbeauftragte bei Erasmus+ Staff Teaching)
6. Schritt:
Übermittlung der bestätigten Freistellung an :
– Für wissenschaftliches Personal: Übermittlung der automatisiert erhaltenen E-Mail.
– Für nicht-wissenschaftliches Personal: Übermittlung des unterschriebenen Formulars, welches von der HR retourniert wurde.7. Schritt:
Nach Übermittlung der Freistellung erhalten Sie eine E-Mail mit der Zuschussvereinbarung („Grant Agreement“) für die finanzielle Förderung aus Erasmus+ KA 131 über das geplante Vorhaben. Diese Zuschussvereinbarung senden Sie bitte unterschrieben VOR Antritt der Reise zurück.
Während des Aufenthalts?
Während des Aufenthalts muss das Formular „Letter of Confirmation“ von der Partnerinstitution unterschrieben und abgestempelt werden. Die Vorlage dazu laden Sie gerne hier herunter und nehmen Sie ausgedruckt mit. Alternativ können Sie natürlich auch eine Bestätigung der Gastuniversität mitbringen. Originale mit Unterschrift vor Ort sind erforderlich!
– Formular Staff Training: Letter of Confirmation STT (KA 131)
– Formular Staff Teaching: Letter of Confirmation STA (KA 131)
Die Originalbelege für Reise- und Übernachtung müssen aufbehalten und nach der Reise an die Abteilung Global Engagement, z.H. Petra Höpfner, geschickt werden. Essensbelege müssen nicht gesondert aufgehoben oder mitgebracht werden. Hierfür werden Tagesdiäten je Gastland pauschal ausbezahlt.
Nach dem Aufenthalt?
1. Schritt:
Evaluation/Berichterstattung: Erasmus+ geförderte TeilnehmerInnen sind im Anschluss des Aufenthaltes verpflichtet den EU Survey auszufüllen. Die mobile Person erhält dazu gegen Ende des Aufenthaltes eine automatisiert erstellte E-Mail über die EU Datenbank. Behalten Sie bitte Ihre E-Mail Inbox dazu im Auge, bitte überprüfen Sie ggf. den Spam-Ordner. Beantworten Sie die Fragen und reichen den Bericht ein. Das Absenden des Berichtes ist Voraussetzung für die spätere Auszahlung der beantragten Fördergelder.
2. Schritt:
Abrechnung: Um eine zeitnahe Übermittlung folgender Unterlagen an die Abteilung Global Engagement, z.H. Petra Höpfner, wird per Hauspost gebeten:
1. Ausgefüllte und unterschriebene Aufenthaltsbestätigung: „Letter of Confirmation“ (im Original)
2. Detailliert aufgeschlüsselte Reisekostenabrechnung der eingereichten Kosten mit allen Originalbelegen unter Verwendung folgenden Formulars: Abrechnungsformular für Reisen im Rahmen von Erasmus+ KA 131. Sollte während des Aufenthalts eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt worden ist dies bei der Reisekostenabrechnung anzugeben! Abbuchungen in Fremdwährung sollen wünschenswert mit Kontenabbuchungen in EUR nachgewiesen werden. Boardingpässe sind bei Flug-/Busreisen einzureichen. Nachweise in digitalen Apps/Wallets sind in Papierform „als Original“ einzureichen.
3. Schritt
Nach erfolgter Prüfung und Abrechnung werden eingelangte Unterlagen an die Personalabteilung weitergeleitet. Die entstandenen Kosten (zzgl. Tagessätzen) werden Ihnen auf das Gehaltskonto überwiesen. Nachweise finden Sie dazu in FIORI unter „Meine Reiskostenabrechnungen“.
>>> Allgemeines <<<
Was ist Erasmus+ KA 131 Personalmobilität?
PERSONALMOBILITÄT ZU LEHRZWECKEN (STA)
Lehrkräfte der Universität Salzburg können an einer Partnerhochschule im Ausland lehren.
Ziele & Mehrwert
~ Lehrerfahrungen im internationalen Rahmen
~ Gestaltung gemeinsamer Studienprogramme mit Partnerinstitutionen
~ Stärkung interkultureller Kompetenz
~ Auf- und Ausbau länderübergreifender Netzwerke und Partnerschaftsprojekte
PERSONALMOBILITÄT ZU FORTBILDUNGSZWECKEN (STT)
Allgemeines und wissenschaftliches Personal der Universität Salzburg kann im Ausland an Aktivitäten zu Fortbildungszwecken teilnehmen.
Ziele & Mehrwert
~ Stärkung eigener Kompetenzen und fachlicher Austausch
~ Stärkung interkultureller Kompetenz
~ Förderung beruflicher & persönlicher Entwicklung
~ Auf- und Ausbau internationaler NetzwerkeWas wird gefördert?
Erasmus+ Lehraufenthalte – Staff Mobility for Teaching Assignment (STA)
Lehraufenthalte an einer Erasmus-Partnerhochschule in einem Programmland bzw. einem mit der EU assoziierten Partner.
Vorraussetzungen:
– Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia)
– mind. 2 bis max. 60 Tage
– mind. 8 Unterrichtsstunden in 2-7 Tagen. Ab 8 Tagen Aufenthalt im Gastland erfolgt eine anteilige Erhöhung der Lehrverpflichtung.
Erasmus+ Fortbildungsaufenthalte – Staff Mobility for Training (STT)
~ Job Shadowing
~ Staff Weeks
~ Teilnahme an Sprachkursen
~ Für Lehrende: Training und Weiterentwicklung von pädagogischen Fertigkeiten oder Kompetenzen in der Curriculumsgestaltung
– KEIN Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia) notwendig – Institution frei wählbar.
Teilnahme an Konferenzen und Forschungsprojekten können nicht gefördert werden. Eine Förderung von Teilnahmegebühren ist nicht möglich.Wie hoch ist die finanzielle Förderung
Es werden Reise- und Übernachtungskosten rückerstattet.
Zusätzlich gibt es Tagessätze. Die Sätze variieren je nach Gastland (ca. 25-45 Euro).Wo kann ich hingehen?
Programmländer. EU-Mitgliedstaaten sowie folgende assoziierte Drittstaaten: Norwegen, Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Serbien und Türkei.
Alle CIVIS-Partneruniversitäten sind teilnahmeberechtigt. Reisen an mit CIVIS assoziierte Partnerhochschulen in Afrika oder Gäste nach Salzburg sind berechtigt über Erasmus+ KA 171 Fördergelder zu beantragen.Wer ist antragsberechtigt?
Erasmus+ Lehraufenthalte (STA)
Berechtigt ist lehrendes, wissenschaftliches Personal mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität Salzburg.
Ausgenommen: emeritiertes/pensioniertes Personal sowie GastwissenschaftlerInnen (beide) ohne Dienstvertrag
Erasmus+ Fortbildungsaufenthalte (STT)
MitarbeiterInnen in Forschung, Lehre und Verwaltung mit einem, für die Dauer der Mobilität, aktiven Dienstverhältnis zur Universität Salzburg.
Ausgenommen: Lehrbeauftragte, StudienassistentInnen, emeritiertes/pensioniertes Personal sowie GastwissenschaftlerInnen (beide) ohne DienstvertragWie lange ist die Dauer des Auslandsaufenthalts?
Aufenthaltsdauer: mind. 2 Tage bis 2 Monate.
Die durchschnittlich geförderte Aufenthaltsdauer beträgt 5 Aufenthalts- und 2 Reisetage.
Eine längere Aufenthaltsdauer (max. 2 Monate) ist nur nach Absprache mit der Abteilung Global Engagement möglich. Zusätzlich zu den Aufenthaltstagen können auch Reisetage gefördert.Wird die Teilnahme an Konferenzen und Forschungsprojekten gefördert?
NEIN
Werden Teilnahmegebühren gefördert?
NEIN
Ist ein Erasmus+ Kooperationsabkommen (iia) notwendig?
JA für Lehraufenthalte (STA)
NEIN für Fortbildungsaufenthalte (STT)