FFG – Innovationsscheck mit Selbstbehalt 2024

Ziel
Mit dem Innovationsscheck mit Selbstbehalt können bestimmte förderbare Leistungen von Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) bis zu € 10.000,- bezahlt werden. Die Förderquote beträgt maximal 80 % der förderbaren Projektkosten. 20 % der Projektkosten sind vom Unternehmen als Selbstbehalt zu tragen. Für eine Förderung in der Höhe von € 10.000,- sind förderbare Projektkosten in der Höhe von € 12.500,- erforderlich. Kosten unter € 12.500,- werden aliquot unterstützt. (Förderquote maximal 80 %).

Voraussetzungen
Mit dem Innovationsscheck können sich KMU an Forschungseinrichtungen (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Fachhochschulen und Universitäten) wenden und je nach Bedarf deren förderbare Leistungen bezahlen. Folgende Leistungen können mit dem Innovationsscheck gefördert werden:

  • Forschungsbasierte Ideenstudien (wie beispielsweise Konzeptentwicklungen, thematisch und technologisch offene bzw. auch nicht technologische Vor- und begleitende Studien, Vorarbeiten für technologische Problemlösungen) sowie Forschungsarbeiten zur Umsetzung innovativer Ideen
  • Vorbereitungsarbeiten für ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (inklusive Analysen zur Vollständigkeit von technischen Lösungsansätze sowie deren Ausarbeitung)
  • Entwicklung von neuartigen Algorithmen und Methoden
  • Vorbereitung und Einleitung von patentierbaren Entwicklungen
  • Unterstützung bei der Prototypenentwicklung (zB Wissenschaftliche Begleitung bei der Durchführung von Funktionstests und anschließenden Optimierungsarbeiten)
  • Konzepte für technisches Innovationsmanagement (proof-of-concept)

Ausschreibung

Letzte Aktualisierung: 04.03.2024