FWF – ASTRA-Preise

Ziel:
Aufgrund ihrer hohen Dotierung bieten die FWF-ASTRA-Preise Forscher:innen die idealen Rahmenbedingungen, um langfristig angelegte Forschungsprojekte auf internationalem Topniveau durchzuführen, das eigene Forschungsprofil zu konsolidieren und sich dadurch für eine akademische Führungsposition zu qualifizieren.

Voraussetzungen:

  • Entsprechende wissenschaftliche Qualifikation des:der Antragsteller:in zur Leitung des geplanten Forschungsprojekts.
  • Das Doktorat, das Datum der Defensio oder Abschlussprüfung muss am Ende der Einreichfrist mindestens 4 bis maximal 8 Jahre zurückliegen – Überschreitungen sind nach in den Antragsrichtlinien festgelegten Ausnahmen (z. B. Elternkarenzzeiten) möglich. Im Bereich der künstlerisch-wissenschaftlichen Forschung können auch Forscher:innen, die über kein Doktorat verfügen, einen Antrag stellen, wenn sie eine äquivalente, mindestens 4- bis maximal 8-jährige einschlägige künstlerisch-wissenschaftliche Praxis gemäß internationalen Standards vorweisen können.
  • Personen, die eine unbefristete Professur innehaben oder eine Berufung auf eine unbefristete Professur angenommen haben, sind nicht antragsberechtigt.
  • Wissenschaftler:innen können maximal zweimal im ASTRA-Programm einen Antrag stellen und das ASTRA-Programm als Projektleiter:innen nur einmal in Anspruch nehmen. Daher ist bei der Antragstellung zu beachten, dass gemäß der Definition der Zielgruppe schon ein gewisses Maß an wissenschaftlicher Eigenständigkeit vorhanden sein muss, indem beispielsweise bereits kompetitive Drittmittel nach dem Doktorat eingeworben wurden, längere Forschungserfahrung im Ausland (mindestens 3 durchgehende Monate) erworben wurde oder wissenschaftliche Publikationen ohne ehemalige Dissertationsbetreuer:innen veröffentlicht wurden.
  • Antragsrichtlinien sind in Ausarbeitung und stehen voraussichtlich ab August 2024

Ausschreibung:
 https://www.fwf.ac.at/foerdern/foerderportfolio/karrieren/fwf-astra-preise

Letzte Aktualisierung: 30.04.2024