Ermittlungs- und Beschwerdestelle für Misshandlungsvorwürfe
Ausbildung neuer Mitglieder
Zur Sicherstellung einer konsequenten Aufklärung und einer unabhängigen Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen gegen Polizeibedienstete ist im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) eine eigene Organisationseinheit in multiprofessioneller Zusammensetzung eingerichtet. Sie ist mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet, ermittelt von Amts wegen und fungiert als Beschwerdestelle für Betroffene.
Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird von der auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten „Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe“ (EBM) untersucht und aufgeklärt.
Das BAK-Gesetz normiert für sämtliche Mitglieder der EBM eine verpflichtende spezielle Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte.
Im Teamteaching von Mag.a Johanna ETEME (Abteilungsleiterin der Abteilung III/S/1 – Grund- und menschenrechtliche Angelegenheiten im Bundesministerium Inneres) und Dr. Robert KRAMMER (ÖIM) wurden entsprechende Problemstellungen in grund- und menschenrechtlichen Fragestellungen mit den Bediensteten analysiert und rechtliche Kenntnisse vermittelt.
Bild: Mag.a Johanna ETEME und Dr. Robert KRAMMER (ÖIM) mit Mag. Lukas BERGHAMMER (Abteilungsleiter der Abteilung 4 – Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, BM für Inneres) und Mitgliedern der EBM
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