Intakte Umwelt – ein Menschenrecht?
Tagung für Menschenrechte am 10. Dezember, 16-19 Uhr, Edmundsburg.
Die vom Menschen verursachte Erderwärmung wird in naher Zukunft kaum einen Lebensbereich unberührt lassen und sich damit auch auf Aspekte des menschlichen Daseins auswirken, die durch die Menschenrechte geschützt werden. Dies wirft die Frage auf, ob sich aus den Menschenrechten eine Verpflichtung der Staaten ableiten lässt, Maßnahmen zum Schutz des Klimas bzw. zum Schutz ihrer Bewohner vor den Auswirkungen der Klimakrise zu ergreifen.
Anlässlich des Internationalen Tags der Menschenrechte lädt das Österreichische Institut für Menschenrechte am 10.12.2019 zu einer Tagung, die diesem Verhältnis zwischen Klimawandel und Menschenrechten gewidmet ist. Dabei wird zunächst thematisiert, inwiefern die Staaten aufgrund ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen für eine Unterlassung von Maßnahmen zum Schutz des Klimas zur Verantwortung gezogen werden können. Auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts wird der Frage nachgegangen, ob in österreichischen Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren schon heute konkrete Anknüpfungspunkte für auf den Klimawandel gestützte Argumente bestehen. Und schließlich wird am Beispiel des öffentlichen Nahverkehrs diskutiert, welche Maßnahmen Politik und Verwaltung auf regionaler Ebene ergreifen können, um die Klimaziele zu erreichen.
Als Vortragende konnten drei anerkannte Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden: Kirsten Schmalenbach. Univ.-Prof. für Völkerrecht und Europarecht an der Paris Lodron Universität Salzburg. Paul Reichel. Rechtsanwalt mit Spezialgebiet Umweltrecht. Partner bei NHP Rechtsanwälte. Friedrich Wernsperger. Verkehrsplaner im Referat Straßenbau und Verkehrsplanung des Amts der Salzburger Landesregierung.
Die Vorträge sind öffentlich zugänglich und kostenfrei.
Die Tagung findet am 10.12.2019 von 16:00 – 19:00 Uhr statt.
Veranstaltungsort: Edmundsburg, Mönchsberg 2, 5020 Salzburg
Programm: hier