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Salzburger Unternehmensrecht erneut ausgezeichnet

Nach den großen Erfolgen beim renommierten Bankenverbandspreis wurden die Leistungen des Salzburger Unternehmensrechts nun erneut ausgezeichnet: Herr Univ.-Ass. Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. und Herr Dr. Manuel Steiner wurden mit ihren Dissertationen auch mit dem Walter Haslinger Preis prämiert!

Darüber hinaus wurde Herrn Univ.-Ass. (Postdoc) Dr. Marcus W. A. Sonnberger ein Wissenschaftlicher Preis durch den Verein der Dr. Alois Mock Preise (vormals Leopold Kunschak Preise) zuerkannt. Er erhielt den Preis für seine im Verlag Österreich erschienene und bereits mit dem Jean Monnet Wissenschaftspreis für Europarecht und einem Förderpreis des Walter Haslinger Preises ausgezeichnete Dissertation.

Der Walter Haslinger Preis wird von der Walter Haslinger Privatstiftung für hervorragende wissenschaftliche Arbeiten aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und der wirtschaftsrelevanten Teile des allgemeinen Privatrechts, verliehen. In diesem Jahr gingen gleich zwei von drei Auszeichnungen an das Salzburger Unternehmensrecht, das damit wie schon beim Bankenverbandspreis wieder besonders stark vertreten ist.

https://www.haslinger-nagele.com/wissenschaft/walter-haslinger-preis/

Dr. Andreas Gaggl, LLB.oec. ist am Fachbereich für Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Univ.-Prof. Dr. Martin Auer tätig. Er wurde für seine im Linde Verlag publizierte Arbeit „Gläubigerschutz bei Umgründung der GmbH und Co KG“ ausgezeichnet. Grundgedanke der GmbH & Co KG ist es, die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften in einer Rechtsform zu kombinieren. Gleichwohl es sich um eine Personengesellschaft handelt, haftet keine natürliche Person unbeschränkt. Das kann für die Gesellschaftsgläubiger problematisch sein. Zudem ändern sich wirtschaftliche Gegebenheiten ständig. Mitunter ist es dann sinnvoll, die rechtlichen Strukturen anzupassen und z. B. aus einer GmbH eine GmbH & Co KG zu machen oder umgekehrt (Umgründung). Für die Gesellschaftsgläubiger bringt das wiederum besondere Gefahren mit sich. Damit ist das Forschungsfeld der Arbeit auch schon umschrieben: Im Kern geht es um Gläubigerschutz bei Umgründung einer gesellschaftsrechtlichen Mischform. Aufbauend auf der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zum Einlagenrückgewährverbot werden insbesondere Realteilung, Umwandlung und Vermögensübergang nach § 142 UGB behandelt. Erstbetreuer der Arbeit war Herr Univ.-Prof. Dr. Martin Auer. Die Zweitbetreuung hat Herr az.Univ.-Prof. DDr. Patrick Warto übernommen.

Dr. Marcus W. A. Sonnberger ist Universitätsassistent (Postdoc) und Habilitand am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei Herrn Univ.-Prof. Dr. Martin Auer. Ihm wurde ein Wissenschaftlicher Preis des Vereins der Dr. Alois Mock Preise (vormals Leopold Kunschak Preise) für seine Dissertation über „Die Spürbarkeit im europäischen Kartellrecht“ zuerkannt. Die Arbeit wurde von Herrn em. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Schuhmacher hauptbetreut und bereits in der Vergangenheit mehrfach ausgezeichnet (Jean Monnet Wissenschaftspreis für Europarecht 2017; Förderpreis des Walter Haslinger Preises 2018; für Vortrag zentraler Thesen zudem 2. Platz in der Themengruppe Law & Economics beim Young Investigators Award der Universität Salzburg 2017). Sie setzt sich mit wesentlichen Grundfragen des Kartellrechts auseinander. Im Kern geht sie der Frage nach, welches Mindestmaß an Wettbewerbsbeschränkung und Handelsbeeinträchtigung erforderlich ist, damit insbesondere das Kartellverbot tatsächlich greift. Die Arbeit wurde bereits äußerst positiv aufgenommen und ihre Thesen haben sowohl in Österreich als auch in Deutschland prominente Beachtung gefunden (insb OGH 16 Ok 10/16f; BGH KZR 59/16; Münchener Kommentar; rezensiert von Deichfuß, NZKart 2018, 199). Die Preisverleihung konnte aufgrund der aktuellen Situation noch nicht stattfinden.

Dr. Manuel Steiner war am Fachbereich für Arbeits- und Wirtschaftsrecht bei RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer und Univ.-Prof. Dr. Martin Auer beschäftigt und ist derzeit als Rechtspraktikant am Landesgericht Salzburg tätig. Er erhielt den Walter Haslinger Preis für seine bei Manz erschienene Dissertation „Geschäftsleiterhaftung im Wettbewerbsrecht“. Untersucht wurden innenhaftungsrechtliche Probleme wie die Frage, ob eine gegen ein Unternehmen verhängte, zum Teil exorbitant hohe, Kartellgeldbuße vom Geschäftsleiter herausverlangt werden kann oder ob Vorteile, die aus einem Kartellverstoß resultieren, bei der Schadenersatzhaftung des Geschäftsleiters zu berücksichtigen sind. Auch die Frage, wie ein Geschäftsleiter beim alltäglichen Problem der unklaren Rechtslage vorzugehen hat, wurde diskutiert. Außerdem war zu klären, ob ein Manager für Kartellrechts- und Wettbewerbsverstöße nicht nur gegenüber der Gesellschaft, sondern auch gegenüber geschädigten Dritten haftet. Schließlich wurde untersucht, ob und inwieweit eine Beschränkung der möglicherweise existenzvernichtenden Haftung möglich ist. Erstbetreuer der Arbeit war Herr RA o.Univ.-Prof. Dr. Friedrich Harrer. Zweitbetreut wurde die Studie von Herrn em. o.Univ.-Prof. Dr. Hans-Georg Koppensteiner, LL.M. (Berkeley).

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Foto: v.l.n.r.: Andreas Gaggl, Prof. Friedrich Harrer, Marcus W. A. Sonnberger, Prof. Martin Auer, Manuel Steiner, Dekan Michael Rainer | © Kolarik