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Sozialversicherung: Soll die Mitverantwortung gestärkt werden?

Lässt sich das soziale Netz, das für Kranke und Schwache geschaffen ist, leicht für ein „gemütliches Leben“ ausnützen? Im Zuge des aktuellen Umbaus des Österreichischen Sozialversicherungssystems wird u.a. auch darüber diskutiert.

Oft zu hören ist der Vorwurf der „sozialen Hängematte“. Wie es rechtlich in Österreich um die Mitverantwortung der Leistungsberechtigten in der Sozialversicherung steht, das hat erstmals umfassend die Salzburger Juristin Susanne Auer-Mayer in ihrer Habilitationsschrift untersucht. Dafür wurde sie mit dem Herbert-Tumpel-Ehrenpreis ausgezeichnet.

Sollen Raucher höhere Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Gibt es in der Arbeitslosenversicherung für „Durchschummler“ Lücken, die geschlossen werden müssten? Es werde sich nie völlig vermeiden lassen, dass manche Menschen das Sozialsystem missbrauchen, ob in der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder der Pensionsversicherung, sagt Susanne Auer-Mayer, assoziierte Professorin für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Salzburg. Doch rein rechtlich ist in Österreich das Prinzip der Mitverantwortung der Leistungsberechtigten in der Sozialversicherung ganz klar verankert. Zu dem Schluss kommt die Juristin in ihrer 600 Seiten umfassenden Habilitationsschrift „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“.

„Es gibt sehr viele punktuelle Regelungen zur Mitverantwortung der Versicherten, etwa dass Kranke unter bestimmten Voraussetzungen an Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen zur Gesundung mitwirken müssen. Oder dass bei geminderter Arbeitsfähigkeit das Prinzip Rehabilitation statt Frühpension gilt. Auch bekommt man zum Beispiel kein Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit die Folge einer Alkoholisierung ist“. Generell sei der Grundsatz der Mitwirkung stark ausgeprägt, aber eine allgemeine Verpflichtung, die Sozialversicherung zu schonen, habe sich bei der Analyse nicht gezeigt.

Ließe sich die Mitverantwortungspflicht verfassungsrechtlich und europarechtlich überhaupt ausdehnen? Etwa indem man gefahrenerhöhende individuelle Risiken beispielsweise bei Rauchern,  Berufs- oder Extremsportlern berücksichtigt? Oder dass die Versicherten stärker als bisher Wahlmöglichkeiten haben zwischen verschiedenen Versicherungsträgern, wie das bei privaten Versicherungen der Fall ist? Susanne Auer-Mayer ist skeptisch. „Der Europäische Gerichtshof akzeptiert etwa, dass sich Sozialversicherungssysteme nicht am Wettbewerbsrecht messen lassen müssen.“ Würde man in die Sozialversicherung verstärkt Elemente der privaten Versicherung einbauen, stelle sich die Frage, ob diese Ausnahme weiterhin greife. „Das könnte schlussendlich unser ganzes Sozialversicherungssystem zu Fall bringen“, resümiert Auer-Mayer.

Die österreichische Sozialversicherung ist wesentlich vom Grundsatz der Pflichtmitgliedschaft und der damit einhergehenden Solidarität der Versicherten in dieser Gemeinschaft gekennzeichnet. Für die Versicherten hängen weder die Höhe der Beiträge noch die zu erwartenden Leistungen vom individuellen Risiko ab. Die Beiträge werden (mit wenigen Ausnahmen) ausschließlich in Abhängigkeit vom Einkommen berechnet. „Das Pflichtversicherungssystem bietet im Vergleich zu anderen Systemen wie etwa dem der Versicherungspflicht in Deutschland einen deutlich größeren sozialen Ausgleich.“

Auch wenn es nach Auffassung von Auer-Mayer bei der Mitverantwortung in der Sozialversicherung inhaltlich keinen großen Änderungsbedarf gibt, so sollten doch die vielen Einzelregelungen präzisiert und systematisiert werden. „Ich warne aber davor, Elemente wie höhere Beiträge für Risikogruppen einzuführen, weil es da sehr schwer ist, eine sachlich korrekte Differenzierung zu schaffen. Soll etwa der Extremsportler mehr zahlen oder der, der gar keinen Sport betreibt, weil Bewegungsmangel auch schlecht für die Gesundheit ist? Da öffnet man die Büchse der Pandora.“ 

Susanne Auer-Mayer hat in ihrer Habilitationsschrift „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“, die im Manz Verlag veröffentlicht wurde, erstmals die gesetzliche Rechtslage monographisch aufgearbeitet und damit aufgezeigt, was es bei geplanten Änderungen zu bedenken gilt.

Die von der Regierung beschlossene Zusammenlegung der Sozialversicherungen auf fünf Träger sieht Auer-Mayer „mit großer Sorge“. Sie bezweifelt die angekündigten Kosteneinsparungen und den versprochenen Nutzen für die Menschen. „Ich finde, man kann immer darüber reden, wie man ein System effizienter macht. Gewisse Zusammenlegungen sind vielleicht wirklich sinnvoll. Aber wenn man sich den derzeitigen Entwurf ansieht, bekommt man den Eindruck, dass es eher um politischen Einfluss geht.“ 

Knapp vier Jahre lang hat Susanne Auer-Mayer an ihrer Habilitationsschrift gearbeitet. Im Juli 2018 wurde sie dafür im Rahmen des Theodor-Körner-Fonds mit dem Herbert-Tumpel-Ehrenpreis für besondere politik-, rechts-, sozial- oder wirtschaftswissenschaftliche Arbeiten ausgezeichnet. Der Preis ist mit 7000 Euro dotiert.

Die Rekordzeit für die Fertigstellung der Habilitationsschrift hatte auch dienstrechtliche Gründe. Aufgrund einer Qualifizierungsstelle am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht, der Universität Salzburg musste die Jungwissenschaftlerin schnell fertig werden. Seit 1. Juli 2018 ist die Stelle nun entfristet. Das nimmt Druck von der 33jährigen Salzburgerin, die anders als ihre Eltern gerade nicht mit dem Studium der Rechtswissenschaften begonnen hatte, sondern sich zunächst der Soziologie zuwandte. Nun ist Auer-Mayer assoziierte Professorin für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Salzburg.

„Ich werde mich auch an anderen Universitäten auf eine ordentliche Professorenstelle bewerben. Es wird sich weisen, wo es mich hin verschlägt, aber ich bin jedenfalls sehr froh, dass meine Stelle nun unbefristet ist. Das ist eine ganz andere Ausgangslage als bei einem befristeten Vertrag, bei dem man nie weiß, ob man in drei Jahren noch einen Arbeitsplatz hat.“

Dem Thema Sozialversicherungsrecht will die Juristin, die auch eine Expertin für Fragen zu Behinderung und Arbeitsrecht ist, in jedem Fall treu bleiben. Aktuell beschäftigt sie sich auch mit Datenschutz und Arbeitsrecht und dem Arbeitszeitrecht. 

Trotz der bei der Work-Life Balance sehr stark zu Ersterem neigenden Waage ist Susanne Auer- Mayer mit ihrem Mann, einem Juristen außerhalb des Universitätsbetriebs, im örtlichen Kulturverein Elixhausen aktiv. Und ein Ausgleich zur Konzentration auf trockene Paragraphen sind auch die Tanzkurse bei Florian Gschaider, wo locker Schrittfolgen perfektioniert werden. 

Publikation:
Susanne Auer-Mayer: Mitverantwortung in der Sozialversicherung. Manz-Verlag 2018.

Kontakt:
Dr. Susanne Auer-Mayer, Assoziierte Professorin für Arbeits-und Sozialrecht, Universität Salzburg, Churfürststraße 1, A-5020 Salzburg, Tel. +43 662 8044-3206

DR. SUSANNE AUER-MAYER Salzburg | Foto: © Andreas Kolarik/Herbert Rohrer.

 

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