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Veröffentlicht am
Februar 18, 2025
Letzte Aktualisierung: Februar 18, 2025

Sprachgebrauch in der Justizwache

Sprache als wesentlicher Bestandteil eines menschenrechtskonformen Einschreitens.

Als Teil der Justizwache obliegt den Einsatzgruppen der Präventions- und Sicherheitsbereich des Strafvollzugs in Justizanstalten. Die Mitglieder haben regelmäßig Schulungen zu absolvieren, die sich ua an aktuellen menschenrechtlichen Standards sowie der Achtung der Menschenwürde orientieren.

Dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie einem an den Menschenrechten orientierten und gesetzmäßigen Strafvollzug wird hoher Stellenwert eingeräumt. Unter anderem definiert ein Leitsatz der Einsatzgruppen einen respektvollen und vorurteilsfreien Umgang.

Das ÖIM wurde beauftragt, spezielle Menschenrechtsmodule für die Ausbildung in den Einsatzgruppen zu konzipieren. Am 14.01.2025 fand eine Grundausbildung mit dem Schwerpunkt Menschenrechte und Sprachgebrauch für 20 Mitglieder von Einsatzgruppen der Justizwache im Bundessport- und Freizeitzentrum Schloss Schielleiten (Steiermark) statt (Vortragender Dr. Robert Krammer).

 → Zur Institutsseite des ÖIM


 

Bild: KontrInsp Gernot WAGNER (Bundeseinsatztrainer, Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, Abteilung II 2 – Kompetenzstelle Sicherheit und Extremismusprävention) und Dr. Robert KRAMMER (beide Bildmitte) mit Mitgliedern der Einsatzgruppe

KontrInsp Gernot WAGNER (Bundeseinsatztrainer, Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen, Abteilung II 2 - Kompetenzstelle Sicherheit und Extremismusprävention) und Dr. Robert KRAMMER (beide Bildmitte) mit Mitgliedern der Einsatzgruppe