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Tag der Menschenrechte 2018: Tagung zu Menschenrechten in Österreich

Menschenrechtsverletzungen sind international in autoritären Systemen und vor allem in Kriegen augenscheinlich. Doch auch vor der eigenen Haustür gibt es menschenrechtlich prekäre Bereiche, ob in der Pflege, bei der Betreuung von Heimkindern, im Umgang mit behinderten Menschen oder bei der Lebenssituation armutsgefährdeter Menschen.

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember veranstaltet das Österreichische Institut für Menschenrechte in Salzburg am Aktionstag eine Konferenz zum Thema „Menschenrechte auf lokaler Ebene: Wie steht es mit der Umsetzung von Menschenrechten in Österreich?“

Recht auf Meinungs- und Religionsfreiheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Gesundheit, Recht auf Bildung. Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte („Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“). Seitdem erinnert der Internationale Tag der Menschenrechte jährlich am 10. Dezember an die Verabschiedung des ersten globalen Menschenrechtsdokuments. Weltweit bekannt sind die im Zivilpakt formulierten bürgerlichen und politischen Rechte (z.B. Meinungs- und Religionsfreiheit). Eher unbekannt sind dagegen die im Sozialpakt formulierten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte.

Doch die Menschenrechte geraten zusehends unter Druck, weltweit und auch in unserer unmittelbaren Umgebung, sagt Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, Leiter des Österreichischen Instituts für Menschenrechte (ÖIM) und Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft. Klaushofer wird am 10. Dezember 2018 in Salzburg bei der Tagung „Menschenrechte auf lokaler Ebene: Wie steht es mit die Umsetzung von Menschenrechten in Österreich?“ referieren.   https://www.uni-salzburg.at/oeim

„Hierzulande werden viele drängende Probleme überdeckt von der Diskussion um Asyl und Migration. Es entsteht mitunter der Eindruck, dass dieses Thema von der Politik gezielt in den Mittelpunkt gestellt wird, um von genauso gravierenden Menschenrechtsfragen vor der eigenen Haustür abzulenken.“ Dazu komme eine meist zu oberflächliche Betrachtung, „die von Zahlen und demografischen Entwicklungen geleitet ist, aber die menschenrechtliche Dimension aus den Augen verliert.“

Als ein typisches Beispiel dafür nennt Reinhard Klaushofer die Diskussion um den Personalmangel in der Pflege. „Es ist sehr wichtig, den Mehrbedarf an Pflegekräften zu thematisieren. Aus menschenrechtlicher Sicht bedeuten zu wenige Pflegekräfte für betroffene alte Menschen gravierende Beeinträchtigungen für ihre Selbstbestimmung und Integrität. Ich stelle aber fest: Personalmangel ist zwar sehr oft, aber nicht ausschließlich die Ursache von Defiziten in der Pflege.“

Als Leiter der Kommission 2 der Volksanwaltschaft (zuständig für Salzburg und Oberösterreich) kennt Klaushofer die Schwachstellen in Alten- und Pflegeheimen.

Menschenrechtlichen Aufholbedarf sieht Klaushofer hierzulande aber zum Beispiel auch im Umgang mit behinderten Menschen. Der Rechtswissenschaftler kritisiert unter anderem, dass noch immer keine flächendeckenden Konzepte für Inklusion und den barrierefreien Zugang zum Arbeitsmarkt bestehen. Problematisch ist auch die Situation von Kindern und Jugendlichen, die in Heimen leben und mit häufigen Einrichtungswechseln kämpfen. Bestehende Kapazitätsengpässe in der Kinder- und Jugendpsychiatrie sind ein weiterer Umstand, der die bestmögliche Entwicklung junger Menschen hindert. Die Liste könne laut Klaushofer fortgesetzt werden mit Schwierigkeiten in der Resozialisierung von Straftätern oder mit der existenzbedrohenden Lebenssituation von armutsgefährdeten Menschen.

„Wer also glaubt, der Schutz von Menschrechten sei bloß ein internationales Thema, der irrt massiv. Die Würde und Selbstbestimmung von Menschen sind Pfeiler des modernen Menschenrechtsgedankens, die es auch in unserer nächsten Nähe zu schützen gilt. Wir müssen tagtäglich für diese Werte eintreten, um eine offene und plurale Gesellschaft zu entwickeln,“ sagt Klaushofer.

Dr. Martin Floss, Magistratsdirektor der Stadt Salzburg wird bei der Tagung die wissenschaftlichen Ausführungen Klaushofers von der politischen Seite ergänzen und über konkrete Menschenrechtsprojekte der Stadt Salzburg referieren. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention oder das menschenrechtliche Monitoring in der Sozialabteilung werden Themen sein.

Das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM) ist ein Kompetenzzentrum der Universität Salzburg. Es steht für die wissenschaftlich fundierte Verbreitung der Menschenrechte. Es wurde 1987 auf Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates gegründet.

Veranstaltung:

„Menschenrechte auf lokaler Ebene: Wie steht es mit der Umsetzung von Menschenrechten in Österreich?“

Wann: Montag, 10. Dezember 2018, 16.00 – 18.30 Uhr
Wo: A-5020 Salzburg, Mönchsberg 2, Edmundsburg, Europasaal

Kontakt:

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer,
Österreichisches Institut für Menschenrechte (ÖIM)
Kaigasse 17/3
5020 Salzburg
Tel. +43 662 8044-3970

Und:

Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Universität Salzburg
Kapitelgasse 5-7
5020 Salzburg
Tel.: +43 662 8044-3634
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