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Veröffentlicht am
Februar 18, 2025
Letzte Aktualisierung: Februar 18, 2025

Tagung zum Tag der Menschenrechte 2024

Gebärdensprache: Das Recht auf die eigene Sprache und seine Auswirkungen

Die Gehörlosengemeinschaft in Österreich hat durch die fehlende Barrierefreiheit in der Kommunikation, der Bildung und der Teilhabe am öffentlichen Leben mit massiven Herausforderungen zu kämpfen. Gehörlose Menschen werden durch den fehlenden Zugang zu ihrer Sprache und den daraus resultierenden Barrieren behindert. Zwar ist die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) seit 2005 als eigenständige Sprache anerkannt, doch bestehen noch immer erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung der sprachlichen und kulturellen Rechte. Besonders schwierig ist die Situation gehörloser Kinder im pädagogischen Bereich.

Das Österreichische Institut für Menschenrechte (ÖIM) nahm dies zum Anlass, gemeinsam mit dem  Österreichischen Gehörlosenbund (ÖGLB) eine Diskussionsveranstaltung zum Thema „Gebärdensprache – das Recht auf die eigene Sprache und seine Auswirkungen“ zur Feier des Tags der Menschenrechte am 10. Dezember 2024 auszurichten. Moderiert wurde die Tagung von Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer (Leiter des ÖIM). In ihren einleitenden Worten wies Helene Jarmer (Präsidentin des ÖGLB) darauf hin, dass die Verwirklichung der Menschenrechte für gehörlose, schwerhörige und taubblinde Personen nur mit umfassender Barrierefreiheit möglich sei. Diese sei ein fundamentales Menschenrecht und Voraussetzung für die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft. Leider würden viele schwerhörige, gehörlose und taubblinde Personen in Österreich noch immer zahlreiche Barrieren erleben, so Jarmer.

Prof. Dr. Fernand De Varennes, ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Minderheiten, hielt einen Vortrag zum Thema „Gleichheit, Zugang und Inklusion: die Verwendung von Gebärdensprachen als Menschenrechtsverpflichtung“.

Anschließend referierte Alexandre Bloxs, LL.M., Vorsitzender der Europäischen Vereinigung für gehörlose Menschen (European Union of the Deaf – EUD) über nationale Gebärdensprachen als Menschenrechte.

Mit Gebärdensprachen im Spannungsfeld der Rechte von Menschen mit Behinderungen und der (Minderheiten-)Sprachenrechte setzte sich Prof. Dr. Christian Rathmann, Leiter der Abteilung „Deaf Studies und Gebärdensprachdolmetschen“ an der Humboldt-Universität Berlin auseinander.

Zum Abschluss erläuterte Bundesbehindertenanwältin Mag.a Christine Steger „Das Menschenrecht auf Österreichische Gebärdensprache im Kontext des österreichischen Rechtssystems“. Die Tagung wurde simultan in die ÖGS und in „International Signs“ übersetzt.

Abgerundet wurden die Vorträge durch eine lebhaft geführte Abschlussdiskussion.

Was die Situation in Österreich betrifft, sei laut dem ÖGLB die vollständige Umsetzung der Menschenrechte für gehörlose, schwerhörige und taubblinde Menschen, vor allem, was den Zugang zur Gebärdensprache in allen Lebensbereichen betreffe, noch nicht gelungen. Insbesondere fehle es an einer Anerkennung der Gehörlosengemeinschaft als sprachliche Minderheit bzw. als Teil einer Sprachgemeinschaft. Es müssten daher verstärkt Maßnahmen zur Bekämpfung sprachlicher Diskriminierung und zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft gesetzt werden. Dazu sei ein starkes politisches Engagement notwendig, das die Rechte der Gehörlosengemeinschaft als Menschenrechte anerkenne und schütze.

 → Zur Institutsseite des ÖIM

Bild: Mag.a Christine STEGER und Gebärdendolmetscherinnen (v.l.n.r.)


Vortragender und Dolmetsch

 

Vortrag mit sehr interessiertem Publikum

Vortragende am Tag der Menschenrechte 2024