Fachbereich Privatrecht an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Salzburg

Universitätsprofessur gem. § 98 UG 2002  

„Österreichisches Bürgerliches Recht“

Vorgesehener Dienstantritt: 01. Oktober 2027

Die Professur vertritt das österreichische Bürgerliche Recht in seiner gesamten Breite. Die zu berufende Person ist in verschiedenen Teilbereichen des Bürgerlichen Rechts mit hervorragenden Forschungsleistungen exzellent ausgewiesen. Dies betrifft das österreichische Privatrecht und seine unionsrechtlichen Determinanten gleichermaßen. Die Professur stärkt die Einbindung des Fachbereichs in nationale und internationale Forschungskooperationen, organisiert Fachtagungen, trägt zur Erhöhung des Anteils drittmittelgestützter Forschung am Fachbereich bei und ist in der Lage, diesbezügliche Potenziale zu identifizieren und auszuschöpfen. Einen besonderen Stellenwert nimmt ferner der Bereich des Wissenstransfers ein. In der Lehre deckt die Professur alle Teilbereiche des Bürgerlichen Rechts ab. Sie gestaltet Lehrveranstaltungen sowohl forschungsgeleitet nach höchsten akademischen Ansprüchen als auch anwendungsorientiert, um Studierende im Rahmen der universitären Ausbildung an die spätere berufliche Praxis heranzuführen.

Eine Professur an der Universität Salzburg steht für zukunftsweisende Forschung, engagierte Lehre und gesellschaftliche Verantwortung. Sie umfasst eigenständige und kooperative wissenschaftliche Arbeit, die Einwerbung von Drittmitteln, die Leitung von Teams sowie die Publikation von Forschungsergebnissen. Professor*innen fördern den wissenschaftlichen Nachwuchs, schätzen Interdisziplinarität, gestalten Third-Mission-Aktivitäten und engagieren sich in universitären Gremien sowie Internationalisierung. Mit Verantwortungsbewusstsein, Integrität und Innovationskraft prägen sie ein respektvolles Arbeitsumfeld und treiben wissenschaftliche, technologische und gesellschaftliche Entwicklungen voran.

Erforderliche Qualifikationen
dem akademischen Alter und der jeweiligen Biografie entsprechend

  • Promotion oder eine gleichwertige ausländische Hochschulbildung;
  • einschlägige Habilitation (venia docendi/venia legendi) oder eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation;
  • fundierte Kenntnisse in den unterschiedlichen Teilbereichen des österreichischen Bürgerlichen Rechts;
  • ausgewiesene eigenständige wissenschaftliche Forschungs- und Publikationstätigkeit;
  • hervorragender Ausweis in der Lehre, Erfahrung in der Hochschuldidaktik;
  • nationale und/oder internationale Vernetzung, idealerweise mit aktiver Beteiligung an interdisziplinären Kooperationen;
  • Erfahrung in der akademischen Selbstverwaltung und Fähigkeit zur strategischen und verantwortungsvollen Leitung einer universitären Einrichtung;
  • sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift.

Erwünschte Kompetenzen
dem akademischen Alter und der jeweiligen Biografie entsprechend

  • Nachgewiesene Auslandserfahrung, vorzugsweise von mindestens einem Jahr;
  • soziale Kompetenzen zur Entwicklung und Zusammenarbeit von Personal und Studierenden sowie Bewusstsein für DEI-Themen (Diversity, Equality, and Inclusion) sowie die Fähigkeit, Teams inspirierend zu leiten, strategische Ziele umzusetzen und eine kooperative, wertschätzende Arbeitskultur zu fördern;
  • digitale Kompetenzen im Umgang mit zeitgemäßen Technologien und deren praktische Anwendung;
  • Erfahrung in und Bereitschaft zur Mitwirkung an Fortbildungsangeboten sowie sonstigen Aktivitäten der Translation/Third Mission;
  • Erfahrung in der Umsetzung wissenschaftlicher Drittmittel-Projekte sowie im akademischen Wissenschaftsmanagement.

Bewerbung
Ihre Bewerbung in einem PDF enthält:

  • Bewerbungsformular (zum Download hier);
  • Motivation und Konzept für künftige Pläne in Forschung, Lehre und Third Mission;
  • Curriculum Vitae inkl.
    • Darstellung der bisherigen Erfolge in der Forschung (inkl. Forschungskooperationen und Drittmittelprojekte);
    • Darstellung der Erfahrungen und Tätigkeiten in der Lehre (und allenfalls in der Nachwuchsbetreuung) inkl. Lehrevaluationen und Didaktik-Zertifikate;
    • Darstellung der bisherigen Third Mission-Aktivitäten;
    • Darstellung der sozialen und digitalen Kompetenzen;
  • Publikations- und Vortragsliste;
  • Nachweise über relevante Hochschulabschlüsse;
  • Dissertation und Habilitation (bzw. gleichwertige Schriften) sowie fünf weitere für die ausgeschriebene Professur relevante Publikationen.

Bei Bedarf kann um die Nachreichung weiterer Unterlagen gebeten werden (z.B. relevante Publikationen).

Bewerbungsfrist: 05. Juli 2026

Bewerbungen sind an den Rektor, Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh, zu richten.
E-Mail:
Betreff: 2026_17_98

Bitte beachten Sie, dass Reise- und Aufenthaltskosten im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren leider nicht übernommen werden können.

Die Universität Salzburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in wissenschaftlichen und administrativen Bereichen – insbesondere in Leitungsfunktionen – an und lädt qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung ein. Bei gleicher Qualifikation, entsprechend der jeweiligen Biografie, werden Bewerberinnen vorrangig aufgenommen.

Ebenso ermutigen wir Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, sich zu bewerben. Für Fragen zur Barrierefreiheit und Unterstützung im Bewerbungsprozess steht Ihnen unser Team der Abteilung Family, Gender, Diversity & Disability unter +43 662 8044-2462 oder gerne zur Verfügung.

Gehalt
Die Aufnahme erfolgt unbefristet in Vollzeitbeschäftigung nach § 98 UG 2002 und dem Angestelltengesetz sowie dem Kollektivvertrag der Universitäten/Verwendungsgruppe A1. Eine Überzahlung des kollektivvertraglichen jährlichen Mindestentgelts von € 93.986,20 brutto ist vorgesehen.

Kontakt
Für Auskünfte steht Ihnen als Vorsitzender der Berufungskommission Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Faber unter +43 662 8044-3062 bzw. zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Arbeit an der Universität Salzburg finden Sie hier.