Sitzpläne

Bestuhlungsvarianten / Bühnengrößen
1. Minimalbestuhlung 
496 Sitzplätze auf fixer Sitztribüne, bei jeder Bühnengröße möglich; 

2. Maximalbestuhlung 
616 Sitzplätze bei kleinster Bühne und ohne optisch integrierte Rollstuhlplätze (496 auf fixer Sitztribüne und 5 (demontierbare) Reihen zu je 24 Sitzplätzen); 

3. Bei Bühne mit ausgezogenem Teil 
568 Sitzplätze: 496 davon auf fixer Sitztribüne bei Beibehaltung von 3 (demontierbaren) Vorderreihen zu je 24 Plätzen; 

4. Bei Bühne ohne ausgezogenem Teil
616 Sitzplätze: davon 496 auf fixer Sitztribüne bei Beibehaltung der 5 (demontierbaren) Vorderreihen zu je 24 Plätzen; 

5. Für alle Varianten 
a) In jedem Fall sind 4 Dienstsitze für die Behörde frei zu halten; 
b) In den vorderen 5 demontierbaren Reihen können rechts und links 2 mal 2+3 Sitze extra demontiert werden, um hier optisch integrierte Rollstuhlplätze
zu schaffen; verkabelt;
c) 2 Rollstuhlplätze rechts und links der vorderen Reihen zusätzlich sind gestattet; 
d) Jede demontierbare Reihe (= die ersten 5 Reihen) umfasst 24 Sitzplätze.
e) der Ausbau der 4. und 5. Reihe ist ggf. mit Kosten verbunden (-> Preisliste)