Anrechnungsfragen
Alle Anrechnungen von Auslandsaufenthalten im Lehramt (vor und nach dem Aufenthalt) werden durch das Servicezentrum Pädagog:innenbildung durchgeführt. Senden Sie ihre Anträge auf Anerkennung (personalisiertes Learning Agreement im Fall von Studienaufenthalten/Erasmus+ bzw. Antrag auf Anerkennung des Praktikums für Schulpraxis im Ausland) an zu Händen von Mag. Irene Trummer. Diese bearbeitet die Anträge und kümmert sich auch um die Einholung aller notwendigen Unterschriften – Sie selbst müssen keine CuKo-Vorsitzenden kontaktieren!
Zu beachten:
a) eine Vorab-Anerkennung der geplanten Leistungen (Studium oder Praxis) ist Voraussetzung für die Beantragung und Zuerkennung jeder finanziellen Unterstützung Ihres Auslandsaufenthalts. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihre Anrechnungsanträge und beachten Sie, dass sich Bearbeitungszeiten durch Urlaube etc. verlängern können!
b) um eine problemlose und schnelle Abwicklung Ihres Antrags sicherzustellen, ist es hilfreich, wenn Sie Ihrem Antrag eine formlose Gegenüberstellung (z.B. Word-Tabelle) der Kursinhalte im Ausland mit jenen des hiesigen Curriculums (z.B. PLUSOnline-Auszug) beilegen. Die LV im Ausland sollte dabei mindestens genauso viele (oder mehr) ECTS aufweisen wie jene LV, die Sie sich dafür anrechnen lassen möchten, und eine inhaltliche Kompatibilität sollte argumentier- bzw. nachvollziehbar sein.