Informationen zur Sommerschule 2026

 

Details und FAQs zur Sommerschule finden Sie auf der  Seite des BMB

 

  • Anmeldung

    Sie haben Interesse, an der Sommerschule teilzunehmen?

    Für Studierende, die im Sommer 2026 das erste Mal an der Sommerschule teilnehmen:

    1.) Für die Tätigkeit an der Sommerschule ist eine bildungswissenschaftliche Begleitung vorgesehen. Melden Sie sich bitte im Zeitraum von 09.03.2026 bis 14.04.2026 (ursprünglicher Anmeldezeitraum bis 31.3. wurde in Abstimmung mit der Bildungsdirektion verlängert) über PLUSOnline zur Bildungswissenschaftlichen Begleitung an:
         BW_.Som S Begleitung zur Sommerschule (2026) 
    2.) Die Anmeldung zu den Schulstandorten erfolgt separat über ein Tool des Ministeriums und ist ab 02.03.2026 möglich:  zur Registrierung

    Bitte beachten Sie: Voraussetzung für die Teilnahme an der Sommerschule ist, beide Praktika des Moduls BW B 4 absolviert zu haben.

  • Anerkennung der Sommerschultätigkeit für das Studium

    Anerkennungsmöglichkeiten der Sommerschultätigkeit für höhersemestrige Bachelor- und Masterstudierende im Ausmaß von 5 ECTS (Tätigkeit in einer Sekundarstufengruppe der Sommerschule):

    Für Masterstudierende – Lehramtsstudierende der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch:

    • „Kleines Masterpraktikum“: 3 ECTS für BW M 6.2.1 PR Praktikum in verschiedenen pädagogischen Feldern und in vielfältigen pädagogisch-praktischen Erfahrungsszenarien inkl. Bildungswissenschaftliche Begleitung (Teil der PPS) +
      2 ECTS für BW M 6.2.3 freie Wahlfächer oder BWM 6.2.2 Professionsorientierte Lehrveranstaltungen

    ODER

    • Ein bildungswissenschaftliches Wahlmodul (BW M 3)

    ODER

    • BW M 6.2.3 Freie Wahlfächer und/oder FWF_M Freie Wahlfächer

    ODER

    • BW M 6.2.2 Professionsorientierte Lehrveranstaltungen

    Für Bachelorstudierende – Lehramtsstudierende der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch:

    Die Tätigkeit an der Sommerschule kann für eines der beiden Praktika des Moduls BW B 5 (BW B 5.3 Vertiefungspraktikum A ODER BW B 5.4 Vertiefungspraktikum B) in dem Fach, in dem die Sommerschule absolviert wurde und für freie Wahlfächer im Bachelorstudium anerkannt werden, sofern in den Modulen BW B 4 und BW B 5 kein weiterer Teil durch ein Themenmodul oder andere fachfremde Leistungen anerkannt wurde. Eine Mitnahme der freien Wahlfächer für den Master ist nicht möglich.

    WICHTIG: Eine Anerkennung der Sommerschultätigkeit im Rahmen des Studiums kann nur erfolgen, wenn auch die Begleit-Lehrveranstaltung absolviert wird. Bitte beachten Sie, dass obige Anerkennungsmöglichkeiten sich auf das Lehramtscurriculum 2021 bzw. 2024 beziehen. Für das Curriculum 2026 liegen uns derzeit leider noch keine Informationen zur Anerkennung der Sommerschule vor.

  • Informationsunterlagen